Auskunft zur EU-Kunststoffgranulatverordnung


Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik
Als Hauptquellen für "unbeabsichtigten" Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt gelten nach Ansicht der Bundesregierung vor allem Farben, Reifen, Textilien und Kunststoffgranulat



Nach Schätzungen der Europäischen Kommission (KOM) lagen die Einträge von Kunststoffgranulat in der EU im Jahr 2019 zwischen rund 52.000 und 184.000 Tonnen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/12325) auf eine Kleine Anfrage (20/12170) der CDU/CSU-Fraktion.

Um Umweltverschmutzung durch die Freisetzung von Kunststoffgranulat zu reduzieren und zur Verbesserung der Datenlage zur Freisetzung von Mikroplastik, hat die EU-Kommission im Herbst 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat (COM (2023) 645) vorgestellt. Kunststoffgranulat entweicht bei der Produktions- und Verarbeitungskette in Gewässer und stellt einen großen Anteil des Mikroplastik- bzw. Plastikmülls dar. Der EU-Vorschlag ziele unter anderem darauf ab, eine Reduzierung der Freisetzung von Kunststoffgranulat um bis zu 74 Prozent zu erreichen.

Als Hauptquellen für "unbeabsichtigten" Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt gelten nach Ansicht der Bundesregierung vor allem Farben, Reifen, Textilien und Kunststoffgranulat. Der KOM-Vorschlag betreffe ausschließlich Kunststoffgranulat, das nach Einschätzung der KOM die drittgrößte Quelle für unbeabsichtigten Eintrag sei.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die EU-Kommission hat am 16. Oktober 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik COM(2023) 645 final vorgestellt. Der Vorschlag zielt u. a. darauf ab, die Pelletverluste in die Umwelt zu reduzieren und damit eine Reduzierung der Freisetzung von Kunststoffgranulat um bis zu 74 Prozent zu. Da sich die Verhandlungen mittlerweile der Endphase annähern und sich nach Wahrnehmung der Fragesteller die Stimmen ob der unangemessenen bürokratischen Belastungen für die Unternehmen häufen, ergeben sich Fragen an die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 10.08.24
Newsletterlauf: 31.10.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen