Insgesamt 15 Planstellen etatisiert


Digitale-Dienste-Gesetz: Bisher keine förmlichen Verfahren
Aktueller Stand der Umsetzung des Digitale-Dienste-Gesetzes und zur Einsetzung der Koordinierungsstelle für digitale Dienste in Deutschland

6. Juni 2025

Die Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur führt bisher nur Vorermittlungen durch und hat noch keine förmlichen Verfahren eingeleitet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12584) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/12286). Darin hatten sich die Abgeordneten nach dem aktuellen Stand der Umsetzung des Digitale Dienste Gesetzes (DDG) in Deutschland erkundigt. Die Verfahren der EU-Kommission gegen die Plattformen TikTok und X (vormals Twitter) habe die Koordinierungsstelle unterstützt.

Der Haushaltsgesetzgeber habe für die Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur mit dem Bundeshaushalt 2024 insgesamt 15 Planstellen etatisiert. Von diesen seien derzeit 12,5 Planstellen besetzt, geht aus der Antwort weiter hervor. Im Zuge des Aufgabenübergangs vom Bundesamt für Justiz zur Bundesnetzagentur seien zum 1. August 2024 insgesamt 33 Planstellen umgesetzt worden. Diese Planstellen verfügten über einen sogenannten "kw-Vermerk" (künftig wegfallend), der Ende 2025 wirksam werde. "Daher können die Planstellen erst vollständig besetzt werden, wenn der Haushaltsgesetzgeber diesen Vermerk streicht", schreibt die Bundesregierung weiter. Man werde sich dafür einsetzen, dass neben dem Wegfall der kw-Vermerke weitere Stellen bewilligt werden, sollte Bedarf bestehen, heißt es weiter.

Hinsichtlich der Leitung der Koordinierungsstelle werde die Schaffung einer Stelle mit B3-Besoldung angestrebt. Neben Bonn sollen auch einzelne Planstellen an den Standorten Berlin und Mainz besetzt werden.

Vorbemerkung der Fragesteller
Mit der Veröffentlichung im "Amtsblatt" am 14. Mai 2024 trat das sog. Digitale-Dienste-Gesetz in Umsetzung des Digital Services Acts vollständig in Kraft und gilt damit vollumfänglich. Der Digital Services Act (DSA) und das Digitale-DiensteGesetz (DDG) umfassen insbesondere Regelungen zum Umgang mit illegalen Inhalten im Internet, aber auch Transparenzanforderungen bezüglich verwendeter Algorithmen oder Verbraucherschutzregelungen. Ziel der Gesetzgebung ist es, einen freien und fairen Wettbewerb im digitalen Sektor zu ermöglichen und ein sicheres Onlineumfeld für Nutzer digitaler Dienste und für Unternehmen zu schaffen, indem beispielsweise illegale Inhalte schneller entfernt oder die Transparenz der Dienste erhöht wird.

Der nationale Digital Services Coordinator (im weiteren DSC) wurde zur Durchsetzung und Überwachung des DSA gemäß § 12 DDG eingerichtet. Die Koordinierungsstelle dafür wurde gemäß § 14 DDG in der Bundesnetzagentur geschaffen. Weitere zuständige Behörden (und damit Teil des nationalen DSC) sind gemäß § 12 DDG die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, die nach den medienrechtlichen Bestimmungen der Länder benannten Stellen (Landesmedienanstalten), der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie das Bundeskriminalamt.

Die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur soll erste Anlaufstelle für Nutzerinnen und Nutzer sein. Als Teil dieser Aufgabe wurde u. a. ein Beschwerdeportal für Nutzerinnen und Nutzer gestartet, mit dem Beschwerden über Verstöße gegen den DSA entgegengenommen werden können. Derzeit befindet sich die Koordinierungsstelle für digitale Dienste mit 15 Stellen weiter im Aufbau.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 02.09.24
Newsletterlauf: 08.11.24


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