BaFin-Mitarbeiter handelten mit Wirecard-Aktien
Private Finanzgeschäfte der BaFin-Beschäftigten unterliegen einer nachträglichen Anzeigepflicht
Für Beschäftigte des Bundesfinanzministeriums gilt ebenfalls das Verbot von Insidergeschäften und der unrechtmäßigen Offenlegung von Insiderinformationen
496 Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben im Jahr 2019 7.883 Geschäfte in Finanzinstrumenten angezeigt. Nach Angaben der Bundesregierung in einer Antwort (19/23144) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/22715) wurden im ersten Halbjahr 2020 von 531 Beschäftigen 8.267 Geschäfte in Finanzinstrumenten angezeigt. Vom Jahr 2019 bis Mitte 2020 seien 333 Geschäfte in Finanzinstrumenten mit Bezug zur Wirecard AG angezeigt worden.
Wie die Bundesregierung erläutert, unterliegen private Finanzgeschäfte der BaFin-Beschäftigten einer nachträglichen Anzeigepflicht. Die angezeigten privaten Finanzgeschäfte würden daraufhin geprüft, ob die meldenden Beschäftigten Kenntnis von Insiderinformationen gehabt hätten. "Dementsprechend wurden bisher keine angezeigten Geschäfte verwehrt. Hinweise auf Insidergeschäfte liegen in diesem Zusammenhang bisher nicht", heißt es in der Antwort der Bundesregierung, in der darauf hingewiesen wird, dass wegen dieser Geschäfte eine Sonderauswertung eingeleitet worden sei, die noch nicht abgeschlossen worden sei.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, müssen auch Mitglieder des BaFin-Direktoriums Wertpapiergeschäfte melden. Seit Beginn des Jahres 2019 bis zum 30. September 2020 seien insgesamt 28 Geschäfte gemeldet worden. Private Finanzgeschäfte hinsichtlich der Wirecard AG oder der Commerzbank seien nicht gemeldet worden.
Für Beschäftigte des Bundesfinanzministeriums gelte ebenfalls das Verbot von Insidergeschäften und der unrechtmäßigen Offenlegung von Insiderinformationen, berichtet die Regierung auf Fragen der Abgeordneten. Für die Beschäftigten des Finanzministeriums würden aber keine gesonderten Anzeige-, Genehmigungs- und Aufzeichnungspflichten bestehen. Nach Angaben der Bundesregierung ist beabsichtigt, für BaFin-Beschäftigte ein Handelsverbot mit Finanzinstrumenten von Unternehmen einzuführen, die einen Bezug zur Aufsichtstätigkeit aufweisen würden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 18.11.20
Newsletterlauf: 07.01.21
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