Bundesrat befasste sich mit Biopatentrichtlinie


Änderung der EU-Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (Biopatentrichtlinie)
Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk forderte: "Landwirte sollen Tiere und Pflanzen ohne Einschränkung durch Konzerne züchten können"


(17.06.09) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk sagte zu der Befassung des Bundesrates zur Änderung der EU-Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (Biopatentrichtlinie): "Biotechnologische Erfindungen und darauf erteilte Patente sind in vielen Bereichen, gerade in der medizinischen Forschung von großer Bedeutung. Wir dürfen daher weder die Biotechnologie noch den Patentschutz, der diese erst finanzierbar macht, verteufeln. Ohne Biopatente gäbe es z.B. viele hochwirksame Medikamente oder manche Innovationen im Umweltschutz nicht. Aber wir müssen klare Grenzen ziehen. Mir geht es um unsere Landwirte. Sie sollen Tiere und Pflanzen ohne Einschränkung durch Konzerne züchten können. Es geht um die wirtschaftliche Basis für unsere bäuerlichen Familienbetriebe, genauso wie um die landwirtschaftliche Kultur in Bayern. Und nicht zuletzt auch um die Verbraucher."

Merk sagte weiter: "Wir müssen die Sorgen der Landwirte ernst nehmen! Auch im Interesse der Verbraucher darf der Zugriff auf genetische Ressourcen nicht durch Industriekonzerne monopolisiert werden. Die klassische Zuchtarbeit der Landwirte darf durch Patente nicht behindert oder gar unmöglich gemacht werden. Soweit dazu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig sind, müssen wir sie in die Wege leiten. Der bayerische Entschließungsantrag für den Bundesrat greift die wachsende Besorgnis im Bereich der Landwirtschaft und in Teilen der Öffentlichkeit auf. Er betont unsere Auffassung zur geltenden Rechtslage und verdeutlicht unsere Erwartungen an die Handhabung der Richtlinie im Sinne der Landwirte. Gleichzeitig formuliert er bereits jetzt klare Vorgaben für den Fall notwendiger Änderungen der Richtlinie."

Merk erklärte: "Die Biopatentrichtlinie schließt die Patentierbarkeit für "im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren" aus. Damit dürfen nach meinem Verständnis für traditionelle Züchtungsverfahren von Pflanzen und Tieren keine Patente erteilt werden, und zwar auch dann nicht, wenn ein technischer Verfahrensschritt wie z. B. ein Gentest hinzukommt. Diese Auslegung der Richtlinie wird von zahlreichen Fachleuten geteilt. Der großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts liegen hierzu zwei Vorlageentscheidungen vor. Ich bin zuversichtlich, dass der Ausgang dieser Verfahren im Sinne der Landwirtschaft Klarheit in die rechtliche Diskussion bringt."

Die Ministerin stellte klar: "Im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Technologien müssen wir die Vorgaben für Patente im Bereich von Pflanzen und Tieren laufend kritisch unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls umgehend für eine Anpassung der einschlägigen Rechtsgrundlagen sorgen. Dabei sage ich ganz deutlich: Klassische Züchtungsverfahren, die auf Kreuzung und Selektion beruhen, dürfen nicht unter Patentschutz gestellt werden - auch dann nicht, wenn ein technischer Verfahrensschritt hinzukommt. Und dies muss auch für die daraus hervorgegangenen Tiere und Pflanzen gelten."
(Bayerisches Justiz- und Verbraucherschutzministerin: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen