Befristung von Arbeitsverträgen
Wissenschaftszeitvertragsgesetz soll reformiert werden
Plan der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Nach einer Konferenz mit dem Titel "Gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft - Auf dem Weg zu einer Reform des WissZeitVG" am 27. Juni 2022 will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf Basis einer Evaluation das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) im Sommer/Herbst 2022 diskutieren. Im Anschluss daran soll ein Referentenentwurf zur Änderung vorgelegt werden.
Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/2002) auf eine Kleine Anfrage (20/1696) der CDU/CSU-Fraktion. Die Abgeordneten wollten wissen, ob die angekündigte Evaluation des WissZeitVG durch die Bietergemeinschaft InterVal GmbH und durch das HIS-Institut für Hochschulentwicklung vorliege und ob die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes plane.
Wie im Koalitionsvertrag festgehalten worden sei, sollen die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft verbessert werden, heißt es in der Antwort. Dazu solle die Planbarkeit und Verbindlichkeit in der Post-Doc-Phase deutlich erhöht und "frühzeitiger Perspektiven für alternative Karrieren geschaffen werden". Es sei Aufgabe der Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Arbeitgeber, die vereinbarte Befristungsdauer jeweils so zu bemessen, dass sie der angestrebten Qualifizierung angemessen sei, antwortet die Bundesregierung auf die Frage der Unionsfraktion, ob Befristungen an die tatsächliche Laufzeit einer Promotion gekoppelt werden sollen und welche Veränderungen im Post-Doc-Bereich angestrebt würden.
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz erlaubt die Befristung von Arbeitsverträgen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals im Akademischen Mittelbau unabhängig vom Teilzeit- und Befristungsgesetz. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 07.06.22
Newsletterlauf: 23.08.22
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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