Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik


Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werde "qua Gesetz zu einer Gefahrenabwehrbehörde mit weitreichenden Befugnissen" werde
Schadensersatzpflichten bei fehlerhaften Adhoc-Mitteilungen



Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie." Gleichwohl könne die Angleichung an europäisches Recht in Teilen "flüssiger und einfacher ablaufen", sagte der Verbandsvertreter, der auf Vorschlag der FDP-Fraktion als Sachverständiger geladen war.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Europäischen Verordnung MiCA (Markets in Crypto-Assets) thematisierte der auf Vorschlag der SPD-Fraktion geladene Sachverständige Philipp Maume, Professor für Kapitalmarktrecht an der TU München, zivilrechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten. Er verwies in diesem Zusammenhang auf den derzeit für Schlagzeilen sorgenden Fall Wirecard sowie Schadensersatzpflichten bei fehlerhaften Adhoc-Mitteilungen.

Vor einem "Auslegungs-Ping-Pong" zwischen deutschen und europäischen Gerichten warnte Florian Möslein, Professor für Wirtschaftsrecht an der Philipps-Universität Marburg und geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Möslein mahnte gerechte Wettbewerbsbedingungen in Europa an.

Anne Riechert vom Verein Institut für Finanzdienstleistungen und auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen geladen, erklärte, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) "qua Gesetz zu einer Gefahrenabwehrbehörde mit weitreichenden Befugnissen" werde.

Das komplette Video der Anhörung, die Liste mit den (weiteren) Sachverständigen sowie die schriftlichen Stellungnahmen finden sich auf der Internetseite des Finanzausschusses: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07_finanzen/Anhoerungen/992470-992470 . (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 18.04.24
Newsletterlauf: 19.06.24


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