Bundesregierung erläutert Umgang mit Urheberrecht


Bundesregierung und nachgeordnete Behörden − Anforderungen des Urheberrechts
Soweit Mitarbeiter an amtlichen Werken mitwirkten, bestehe nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes kein Urheberrechtsschutz



Wie sich die Anforderungen der bis zum 7. Juni 2021 umzusetzenden EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) auf die Bundesregierung und nachgeordnete Behörden auswirken, erläutert die Bundesregierung in der Antwort (19/30105) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/29573). Der europäische Gesetzgeber habe sich dafür entschieden, die Verwerter grundsätzlich zu verpflichten, einmal jährlich ohne gesonderte Aufforderung über die Verwertungen zu informieren. Dies sei bereits heute guter Standard in vielen Branchen.

Weiter heißt es in der Antwort, die Fragesteller meinten, die DSM-Regelungen gälten grundsätzlich auch für Angestellte und Beamte der Bundesregierung sowie nachgeordneter Behörden, soweit sie als Urheber oder Miturheber urheberrechtlich geschützte Werke schaffen. Allerdings sei zu beachten, dass sowohl die DSM-Richtlinie wie auch das Urheberrechtsgesetz vom Leitbild des selbstständigen Urhebers ausgingen, der Verwerter auf einzelvertraglicher Grundlage Nutzungsrechte an seinen kreativen Leistungen gegen Lizenzentgelt einräume.

Für Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen enthalte das Urheberrechtsgesetz vielfältige Modifikationen. So bedürfe es regelmäßig keiner besonderen Einräumung von Nutzungsrechten. Auch bestünden für urheberrechtlich geschützte Leistungen, die Mitarbeiter im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses oder in Erfüllung ihrer beamtenrechtlichen Dienstpflichten erbringen, keine gesonderten Vergütungsansprüche und mithin auch keine dienenden Auskunftsrechte. Hieran ändere die beabsichtigte Reform nichts. Soweit Mitarbeiter an amtlichen Werken mitwirkten, bestehe nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes ohnehin kein Urheberrechtsschutz.

Hintergrund der Anfrage ist der Gesetzentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (19/27426) zur Umsetzung der Richtlinie 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 29.06.21
Newsletterlauf: 30.09.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen