Regulierung der Werbung für Lebensmittel
Regulierung für an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung
Bewerbung von besonders zucker-, fett- und salzhaltigen Lebensmitteln werde stark eingeschränkt
Die neu angepassten Verhaltensregeln des Deutschen Werberates sollen Kinder vor Lebensmittelwerbung für ungesunde Produkte besser schützen. Dazu wurde der Schutzkreis der Kinder von vormals "unter 12 Jahre" auf "unter 14 Jahre" angehoben. Damit entsprächen die Verhaltensregeln den Regelungen in dem kürzlich novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Bundesländer, heißt es in einer Antwort (19/29952) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/29538) der AfD-Fraktion.
Außerdem werde die Bewerbung von besonders zucker-, fett- und salzhaltigen Lebensmitteln stark eingeschränkt. Positive Ernährungseigenschaften dieser Lebensmittel dürfen zum Beispiel im Umfeld von Kindersendungen nicht mehr hervorgehoben werden. Davon sei zudem nicht mehr nur die Fernsehwerbung, sondern auch die stark an Bedeutung gewinnende Internetwerbung erfasst.
Die neuen Verhaltensregeln gingen damit über die europäischen Vorgaben hinaus, indem sie die Werbung nicht nur im Rahmen ihres Ausstrahlungskontextes, sondern zusätzlich kontextunabhängig aufgrund des in der Werbung gewählten Adressatenkreises beschränkten. So müssen sich zum Beispiel ab dem 1. Juni 2021 auch Influencer in Sozialen Netzwerken wie "TikTok" und "Youtube" an die geänderten Verhaltensregeln halten.
Vorbemerkung der Fragesteller
In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 12. April 2021 (Nr. 56/2021) wird über eine schärfere Regulierung für an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung berichtet. Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) ist hierfür Forderungen von Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner nachgegangen und hat seine Verhaltensregeln an diese angepasst.
Verbraucherschützern gehen die neuen Regeln nicht weit genug. So kritisiert foodwatch e.V. beispielsweise: "Bundesministerin Klöckner täuscht die Öffentlichkeit, indemsie die marginale Anpassung einer freiwilligen Selbstverpflichtung als großen Wurf verkauft".
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 29.06.21
Newsletterlauf: 28.09.21
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