Regulierung der Werbung für Lebensmittel


Regulierung für an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung
Bewerbung von besonders zucker-, fett- und salzhaltigen Lebensmitteln werde stark eingeschränkt



Die neu angepassten Verhaltensregeln des Deutschen Werberates sollen Kinder vor Lebensmittelwerbung für ungesunde Produkte besser schützen. Dazu wurde der Schutzkreis der Kinder von vormals "unter 12 Jahre" auf "unter 14 Jahre" angehoben. Damit entsprächen die Verhaltensregeln den Regelungen in dem kürzlich novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Bundesländer, heißt es in einer Antwort (19/29952) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/29538) der AfD-Fraktion.

Außerdem werde die Bewerbung von besonders zucker-, fett- und salzhaltigen Lebensmitteln stark eingeschränkt. Positive Ernährungseigenschaften dieser Lebensmittel dürfen zum Beispiel im Umfeld von Kindersendungen nicht mehr hervorgehoben werden. Davon sei zudem nicht mehr nur die Fernsehwerbung, sondern auch die stark an Bedeutung gewinnende Internetwerbung erfasst.

Die neuen Verhaltensregeln gingen damit über die europäischen Vorgaben hinaus, indem sie die Werbung nicht nur im Rahmen ihres Ausstrahlungskontextes, sondern zusätzlich kontextunabhängig aufgrund des in der Werbung gewählten Adressatenkreises beschränkten. So müssen sich zum Beispiel ab dem 1. Juni 2021 auch Influencer in Sozialen Netzwerken wie "TikTok" und "Youtube" an die geänderten Verhaltensregeln halten.

Vorbemerkung der Fragesteller
In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 12. April 2021 (Nr. 56/2021) wird über eine schärfere Regulierung für an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung berichtet. Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) ist hierfür Forderungen von Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner nachgegangen und hat seine Verhaltensregeln an diese angepasst.
Verbraucherschützern gehen die neuen Regeln nicht weit genug. So kritisiert foodwatch e.V. beispielsweise: "Bundesministerin Klöckner täuscht die Öffentlichkeit, indemsie die marginale Anpassung einer freiwilligen Selbstverpflichtung als großen Wurf verkauft".
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 29.06.21
Newsletterlauf: 28.09.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen