Bundesregierung verteidigt Lieferkettengesetz


Menschenrechtliche Sorgfalt entlang ihrer Lieferketten
Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte und der Fahrzeugbau



Die Bundesregierung ist auf Basis der Ergebnisse des NAP-Monitorings (Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte) zu dem Schluss gekommen, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung allein nicht ausreicht, damit Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfalt entlang ihrer Lieferketten angemessen nachkommen. Deshalb habe sich die Koalition in dieser Legislaturperiode auf ein Lieferkettengesetz verständigt, betont die Regierung in ihrer Antwort (19/32238) auf eine Kleine Anfrage (19/31870) der FDP-Fraktion.

"Zudem unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben der EU-Kommission, noch in diesem Jahr einen europäischen Legislativakt zur nachhaltigen Unternehmensführung vorzuschlagen, der auch verbindliche Sorgfaltspflichten in globalen Wertschöpfungsketten enthalten soll.

Eine EU-weite Regelung kann zum einen die Wirksamkeit des Schutzes von Menschenrechten erhöhen, zum anderen einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt schaffen", heißt es in der Antwort weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Vorbemerkung der Fragesteller
Der deutsche Fahrzeugbau ist heute durch Unternehmensniederlassungen, Forschungsstandorte sowie Unternehmen, die Dienstleistungen, Rohstoffbeschaffung oder Produktionsschritte im Namen oder im Auftrag deutscher Firmen durchführen, global aktiv. Daraus ergeben sich unterschiedlichste Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung arbeits- und menschenrechtlicher Vorgaben sowie bezüglich des Erhalts unserer Umwelt. Die Bundesregierung hat diesbezüglich, unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, einen Branchendialog angestrengt und durch Gesetzesvorhaben neue Anforderungen für Unternehmen geschaffen.

Für die Fragesteller ist klar: Durch ihr hohes Handelsvolumen und ihre hohen Standards tragen deutsche Unternehmen erheblich zum Wohlstand der Menschen weltweit bei. Sie leisten einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Armut und Hunger und bringen wirtschaftliche Entwicklung, höhere Löhne und höhere soziale Standards in Schwellen- und Entwicklungsländer. Das hohe Verantwortungsbewusstsein vieler Unternehmen spiegelt sich auch in den bestehenden und passgenauen Branchenstandards wider, die auf freiwilliger Basis entwickelt wurden und bereits heute Wirkung zeigen. Deshalb gilt es, deutsche Unternehmen zu ermutigen, Investitionen in diesen Ländern zu tätigen und mit ihnen Handel zu treiben.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.10.21
Newsletterlauf: 09.12.21


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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