Bundesregierung verteidigt Lieferkettengesetz


Menschenrechtliche Sorgfalt entlang ihrer Lieferketten
Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte und der Fahrzeugbau



Die Bundesregierung ist auf Basis der Ergebnisse des NAP-Monitorings (Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte) zu dem Schluss gekommen, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung allein nicht ausreicht, damit Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfalt entlang ihrer Lieferketten angemessen nachkommen. Deshalb habe sich die Koalition in dieser Legislaturperiode auf ein Lieferkettengesetz verständigt, betont die Regierung in ihrer Antwort (19/32238) auf eine Kleine Anfrage (19/31870) der FDP-Fraktion.

"Zudem unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben der EU-Kommission, noch in diesem Jahr einen europäischen Legislativakt zur nachhaltigen Unternehmensführung vorzuschlagen, der auch verbindliche Sorgfaltspflichten in globalen Wertschöpfungsketten enthalten soll.

Eine EU-weite Regelung kann zum einen die Wirksamkeit des Schutzes von Menschenrechten erhöhen, zum anderen einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt schaffen", heißt es in der Antwort weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Vorbemerkung der Fragesteller
Der deutsche Fahrzeugbau ist heute durch Unternehmensniederlassungen, Forschungsstandorte sowie Unternehmen, die Dienstleistungen, Rohstoffbeschaffung oder Produktionsschritte im Namen oder im Auftrag deutscher Firmen durchführen, global aktiv. Daraus ergeben sich unterschiedlichste Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung arbeits- und menschenrechtlicher Vorgaben sowie bezüglich des Erhalts unserer Umwelt. Die Bundesregierung hat diesbezüglich, unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, einen Branchendialog angestrengt und durch Gesetzesvorhaben neue Anforderungen für Unternehmen geschaffen.

Für die Fragesteller ist klar: Durch ihr hohes Handelsvolumen und ihre hohen Standards tragen deutsche Unternehmen erheblich zum Wohlstand der Menschen weltweit bei. Sie leisten einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Armut und Hunger und bringen wirtschaftliche Entwicklung, höhere Löhne und höhere soziale Standards in Schwellen- und Entwicklungsländer. Das hohe Verantwortungsbewusstsein vieler Unternehmen spiegelt sich auch in den bestehenden und passgenauen Branchenstandards wider, die auf freiwilliger Basis entwickelt wurden und bereits heute Wirkung zeigen. Deshalb gilt es, deutsche Unternehmen zu ermutigen, Investitionen in diesen Ländern zu tätigen und mit ihnen Handel zu treiben.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.10.21
Newsletterlauf: 09.12.21


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