Datenschutz für Gesundheits-Apps


Das Interesse amerikanischer Tech-Konzerne am deutschen Gesundheitswesen und damit auch an deutschen Gesundheitsdaten
Datenschutzrechtliche Auflagen für US-Tech-Unternehmen im deutschen Gesundheitswesen



Der Datenschutz bei digitalen Gesundheitsanwendungen ist nach Angaben der Bundesregierung umfassend geregelt. So seien in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur solche Anwendungen verordnungs- und erstattungsfähig, die die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit erfüllten, heißt es in der Antwort (19/22922) der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/22464) der FDP-Fraktion.

Die vorgesehenen Regelungen begrenzten die Datenverarbeitung auf unmittelbar versorgungsrelevante Zwecke, verböten ein umfassendes Nutzertracking zu Werbezwecken und unterbänden die Weitergabe von Daten an Dritte.

Vorbemerkung der Fragesteller
Das Interesse amerikanischer Tech-Konzerne am deutschen Gesundheitswesen und damit auch an deutschen Gesundheitsdaten ist bereits seit einem vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in Auftrag gegebenen Bericht der Firma Deloitte bekannt (2019). Hierbei verfügen Unternehmen wie Apple (AppStore) und Google (GooglePlay) über eine monopolistische Stellung beim Vertrieb digitaler Gesundheitsanwendungen.

Gesundheits-Apps können für generelle Zwecke (Gewichtsverlust, Fitnessroutine), die Behandlung bestimmter Krankheiten sowie für das "App auf Rezept" genutzt werden. In allen Fällen geben die Daten Aufschluss über den Gesundheitszustand der sich in Deutschland befindenden Person. Zudem basieren diese Anwendungen auf der Eingabe von persönlichen Gesundheitsdaten.

Anders als in den Vereinigten Staaten selbst, wo datenschutzrechtliche Aspekte in Bezug auf China bereits Teil der öffentlichen Debatte waren, werden Fragen nach der Zurückverfolgung von Downloads und der Weitergabe von Nutzerdaten im Sinne des Datenschutzes sowie nach sicherheitsrelevanten Themen bisher in Deutschland noch nicht öffentlich diskutiert.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 18.11.20
Newsletterlauf: 18.01.21


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