Einführung einer regulatorischen Sandbox
Realwirtschaftliches Testfeld für neue Finanztechnologien
Der Petitionsausschuss betont, dass unabhängig davon eine "Sandbox" im Einklang mit dem EU-Recht stehen müsste
Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, innovativen Unternehmen ein realwirtschaftliches Testfeld (Reallabor) für neue Finanztechnologien zu ermöglichen. In der Sitzung verabschiedeten die Abgeordneten mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Die Linke die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu überweisen.
Mit der Petition wird die gesetzliche Einführung eines sogenannten regulatorischen Sandkastens (Sandbox) für Finanztechnologieunternehmen sowie die Bereitstellung eines Aufklärungsbogens für eine verpflichtende Aufklärung von Kunden eines eingeschränkt regulierten Unternehmens gefordert. Zur Begründung der Forderung wird unter anderem angeführt, Ziel einer solchen "Regulierung eines isolierten Bereiches" sei es, innovativen Unternehmen ein realwirtschaftliches Testfeld für neue Finanztechnologien zu ermöglichen.
So solle etwa das Angebot des Handelns mit virtuellen Währungen "unter Einschränkung des geltenden regulatorischen Rahmens" ermöglicht werden, damit Innovationen nicht von vornherein etwa durch strikte gesetzliche Vorgaben behindert würden. Um Verbraucherinteressen zu gewährleisten, seien Aufklärungsinformationen mit verpflichtenden Angaben über erhöhte Risiken bei Finanzgeschäften mit eingeschränkt regulierten Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass im Bereich der Finanzmarktaufsicht der Ansatz einer symmetrischen Regulierung das Grundgerüst bilde. "Dies bedeutet, dass gleiche Geschäfte mit gleichen Risiken auch den gleichen Regeln unterliegen", schreiben die Abgeordneten. Bislang habe kein Anlass bestanden, hiervon abzuweichen. Auch der FinTechRat, der das BMF regelmäßig zu Fragen der digitalen Finanztechnologie, insbesondere zu Risiken und Chancen (informations-)technologischer Entwicklungen berät und sich aus Vertretern der Wissenschaft und Finanzwirtschaft sowie Behördenvertretern mit einschlägigen Kenntnissen und Erfahrungen zusammensetzt, sei in seinen Empfehlungen vom 22. November 2017 zum Ergebnis gekommen, "dass für alle Marktteilnehmer die gleichen Regeln gelten sollten".
Der Petitionsausschuss betont des Weiteren, dass unabhängig davon eine "Sandbox" im Einklang mit dem EU-Recht stehen müsste. Vor allem im Finanzmarktbereich seien innovative Geschäftsmodelle in der Regel einem EU-rechtlich geprägten Regulierungsrahmen zuzuordnen, von dem nicht ohne Weiteres abgewichen werden könne, "ohne zugleich gegen geltendes EU-Recht zu verstoßen".
Laut der Beschlussempfehlung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 14. Dezember 2018 eine "Reallabore-Strategie" veröffentlicht, um Reallabore durch Vernetzung und Information, den Einsatz für flexible Rahmenbedingungen sowie durch Wettbewerbe und die Unterstützung von Pilotprojekten systematisch zu stärken. Das BMWi verstehe Reallabore dabei als "ordnungspolitisches Querschnittsinstrument". Als Testräume für Innvoation und Regulierung ermöglichten sie es, innovative Geschäftsmodelle zu erproben und gleichzeitig durch regulatorisches Lernen den Rechtsrahmen weiterzuentwickeln. Um den Austausch zu vereinfachen, sei die interministerielle Arbeitsgruppe "Reallabore" ins Leben gerufen, an der auch das BMF teilnehme, schreiben die Abgeordneten. Sie halten die Petition für geeignet, "um in die genannten Beratungen mit einbezogen zu werden". (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 18.11.20
Newsletterlauf: 19.01.21
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>