Reform der Digitalbesteuerung kommt


Pläne der Bundesregierung in Bezug auf Digitalsteuern
Die Gewinne, die die Unternehmen dabei aufgrund fehlender nationaler Betriebsstätten erzielen werden, werden oftmals außerhalb Deutschlands versteuert



Die Bundesregierung hat ihr Ziel bekräftigt, die Besteuerung der digitalen Wirtschaft zu reformieren. Das steuerpolitische Ziel, einen international abgestimmten Ansatz zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft zu erarbeiten, gelte in der Corona-Krise umso mehr, da alle Staaten zur Finanzierung von Stabilisierungsmaßnahmen auf verlässliche Steuereinnahmen angewiesen seien, heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/21847) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21580). Es gelte dabei, einen gerechten Beitrag auch der großen multinationalen Unternehmen sicherzustellen. Die Bundesregierung setze sich gemeinsam mit Frankreich für eine rasche Verabschiedung des EU-Richtlinienentwurfs für eine Digitalsteuer aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen ein, heißt es in der Antwort weiter.

Vorbemerkung der Fragesteller
Vor allem digitale Unternehmen bieten ihre Produkte meist auch grenzüberschreitend an. Die Gewinne, die die Unternehmen dabei aufgrund fehlender nationaler Betriebsstätten erzielen werden, werden oftmals außerhalb Deutschlands versteuert. Nach Ansicht der Fragesteller offensichtlich stimmungsmotiviert, schrieben die Regierungsparteien auch im gegenwärtigen Koalitionsvertrag fest, dass man Maßnahmen für eine angemessene Besteuerung der digitalen Wirtschaft ergreifen werde (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 3139 f.). Die Aussage der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/16306, dass sich die Bundesregierung mit Nachdruck für eine faire Besteuerung international tätiger Unternehmen einsetzt, führt diese Vorhaben der Bundesregierung nur konsequent fort.

Demnach soll eine Besteuerung von international tätigen Unternehmen, so die Bundesregierung, dort erfolgen, wo sie ihre unternehmerischen Aktivitäten entfalten und ihre wirtschaftliche Wertschöpfung erzielen. Insbesondere soll dies Unternehmen mit digitalisierten Geschäftsmodellen umfassen. Nach Ansicht der Fragesteller sind dies die ersten Weichenstellungen für die Einführung einer nationalen oder europäischen Digitalsteuer.

Anfang 2019 führte Frankreich eine eigene nationale Digitalsteuer ein, strebt allerdings eine EU-Regelung in Bezug auf eine EU-Digitalsteuer an. Deutschland und Frankreich haben sich, laut Medienberichten, auf einen Kompromiss für eine diesbezügliche EU-Digitalsteuer geeinigt. Eine solche Digitalsteuer soll, so der Kompromiss, 2021 eingeführt werden, sofern eine Lösung auf Ebene der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) scheitert. Derzeit arbeitet die OECD im Auftrag der G20 intensiv an Lösungen für die angemessene Besteuerung von Unternehmen der digitalisierten Wirtschaft. Diesbezüglich sollen, laut dem Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz, im Oktober 2020 konkrete Vorschläge zugänglich sein, um eine faire Besteuerung internationaler Unternehmen und großer Digitalkonzerne zu erzielen.
Im gemeinsamen Abschlussdokument der G20 heißt es nach Angaben des Bundesfinanzministeriums, man werde weiter für ein "weltweit faires, nachhaltiges und modernes internationales Steuersystem" zusammenarbeiten.

(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 18.11.20
Newsletterlauf: 19.01.21


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