Elektrogesetz-Novelle geplant
Beseitigung von Defiziten des Elektrogesetzes
Freisetzung von Quecksilber verhindern
Die Deutsche Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode einen Arbeitsentwurf für eine Novelle des Elektrogesetzes vorlegen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/7827) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7331) hervor. In der Novelle soll laut Antwort auch auf die von den Liberalen angeführte "Quecksilberproblematik bei der gemeinsamen Sammlung von Flachbildfernsehern und Röhrenfernsehern" eingegangen werden. Eine getrennte Erfassung erscheine in der Praxis nur schwer umsetzbar.
Eine Neuregelung sollte vielmehr darauf abzielen, "dass eine bruchsichere Erfassung in entsprechend geeigneten Behältnissen erfolgt und so eine Freisetzung von Quecksilber verhindert wird", schreibt die Bundesregierung.
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Rahmen der Novellierung der "Waste Electrical and Electronic Equipment Richtlinie" (WEEE-Richtlinie) aus dem Jahr 2012 ist in Deutschland das Elektrogesetz aktualisiert worden. Dieses Elektrogesetz (ElektroG) tritt stufenweise in Kraft und sieht unter anderem Änderungen der Produktkategorien, eine Registrierungspflicht, eine stärkere Optimierung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖrE), die Eindämmung illegaler Exporte sowie höhere Sammel
und Recyclingquoten vor. Die letzten Änderungen entfalten ihre volle Wirkung Anfang des Jahres 2019.
Einige Fragen, gerade im Bereich der Trennung von Elektrogeräten, bleiben offen. Zum Beispiel werden Flachbildfernseher und Röhrenfernseher im gleichen Container gesammelt. Die schweren Röhrenfernseher führen dazu, dass die Flachbildfernseher beschädigt werden. Wird ein Flachbildfernseher beschädigt, tritt Quecksilber aus, Röhrenfernseher enthalten kein Quecksilber. Quecksilber ist ein giftiges Schwermetall und kann, wenn es frei wird, bereits bei Zimmertemperatur toxische Dämpfe freigeben.
Auch die Zusammenarbeit von kommunalen Sammelstellen und Verwertern sollte weiter verbessert werden, da Fehlwürfe die Verwertung erheblich erschweren. Darüber hinaus sind Maßnahmen, um die Sammelquote für Elektroschrott von 65 Prozent zu erreichen (gültig ab dem Jahr 2019), noch unzureichend.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 09.03.19
Newsletterlauf: 04.04.19
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