EU-Richtlinienentwurf zu Kunststoffprodukten
Umwelt & Compliance: Verpflichtung zur festen Verbindung von Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff?
Lose Getränkedeckel stellen in Deutschland aufgrund des Pfandsystems kein Problem dar
Im Rahmen der Trilog-Verhandlungen zur EU-Einwegplastik-Richtlinie sind keine Ausnahmen von der geplanten Produktdesign-Regelung für Getränkeverpackungen vereinbart worden. Demnach sollen Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff künftig keine losen Deckel mehr haben. In einer Antwort (19/7828) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7332) führt die Deutsche Bundesregierung aus, dass der im Artikel 6 des Entwurfes enthaltene Vorschlag zwar kontrovers diskutiert worden sei, letztlich aber nur eine Verlängerung des Übergangszeitraums beschlossen worden sei.
Die Bundesregierung habe in den Verhandlungen vorgeschlagen, dass in Ländern mit effizienten Rücknahmesystemen "auf die Verpflichtung zur festen Verbindung von Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff verzichtet werden kann", heißt es in der Antwort.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die EU möchte den Eintrag von Plastikmüll in die Meere und die Umwelt reduzieren, weshalb die EU-Kommission einen ersten Vorschlag für eine Richtlinie 2018/0172 (COD) vorgelegt hat. Diese basiert auf dem Ansatz der Strandmüllsammlungen und dem Verbot bzw. der Beschränkung der zehn am häufigsten gefundenen Einwegplastikprodukte.
Eines der reglementierte Einwegkunststoffprodukte stellen Getränkeverpackungen dar. Artikel 6 der Richtlinie soll das zukünftige Produktdesign der Verpackungen vorgeben. Im Richtlinienvorschlag der EU-Kommission sind Getränkeverpackungen vorgesehen, deren Deckel sich nicht von der Flasche lösen lässt.
Dieser Vorschlag wird von der Getränkeindustrie kritisiert, da er aufgrund des erhöhten Materialverbrauchs die Ressourceneffizienz einschränkt. Lose Getränkedeckel stellen in Deutschland aufgrund des Pfandsystems kein Problem dar. Ein Großteil der Einweg-Getränkeverpackungen in Deutschland
wird mit Deckel zurückgegeben (Stellungnahme der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e. V. – wafg – zum EU-Richtlinienentwurf über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt).
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 09.03.19
Newsletterlauf: 04.04.19
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