Gesetz zur Entlastung von Bürokratie


Entlastung der Wirtschaft durch effektive Rechtsetzung und Bürokratieabbau
Es gibt in vielen Bereichen Pflichten, die kaum Wirkung haben und den Akteuren unnötige Arbeit machen




Die Deutsche Bundesregierung plant ein "Bürokratieentlastungsgesetz III". Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie führe Gespräche mit anderen Ressorts über deren Beiträge zu dem geplanten Gesetz, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3643) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3362) mit. Zu Inhalten des Gesetzes und zum Zeitpunkt der Vorlage könnten daher noch keine Angaben gemacht werden. Zur Reduzierung von Statistik-Pflichten soll bis zum Herbst eine ressortübergreifende Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet werden.

Vorbemerkung der Fragesteller
Eine gute Regulierung ist eine unentbehrliche Voraussetzung für ein funktionierendes Gemeinwesen. Gute Rechtsetzung bedeutet, die bestehende Rechtsordnung weiterzuentwickeln, ökologische und soziale Standards zu setzen und dafür zu sorgen, dass bestehende Regeln verständlich und durchsetzbar sind und beachtet werden. Gleichzeitig ist es Aufgabe des Gesetzgebers, bei seinen Vorgaben die bestmögliche Lösung für seine Regulierungsziele zu finden, damit Vorschriften klar und gut anwendbar sind. Ziel von effektiver Rechtssetzung und Bürokratieabbau sollte dabei immer sein, Bürgerinnen und Verbraucher, Unternehmen und Verwaltung so wenig wie möglich und so viel wie notwendig zu belasten.

Bürger und Bürgerinnen und Unternehmen müssen verstehen und umsetzen können, was von ihnen verlangt wird, ohne für immer mehr Alltagsvorgänge auf externe Beratung angewiesen zu sein. Viel zu oft wird die Last der Klärung bei den Rechtsanwendern abgeladen. Statt sich der Mühe zu unterziehen, Normen und Rechtsfolgen sorgfältig zu definieren, delegiert der Gesetzgeber diese Aufgabe oftmals an die Praxis. Klarheit entsteht so erst nach Jahren durch die Gerichtsentscheidungen.

Erkannte Unklarheit wird viel zu selten im Gesetz beseitigt. Gute Rechtssetzung beruht außerdem auf einer sorgfältigen Ermittlung der Tatsachen und auf einer Evaluation der Wirkung vorhandener Regelungen und ihres Vollzugs, bevor neue Regelungen erlassen werden.

Insbesondere das politische Ziel, Einzelfallgerechtigkeit zu schaffen, führt zu steigenden bürokratischen Anforderungen. Auch die über die Jahre entstandene Komplexität ökonomischer und gesellschaftlicher Prozesse erschwert die Schaffung einfacher Regelungen. Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung eröffnet neue Möglichkeiten, komplexere Sachverhalte transparent abzubilden, die demokratische Legitimation politischer Entscheidungen so zu verbessern und Verwaltungsprozesse einfacher und bürgernäher zu gestalten.

Das setzt voraus, dass alle Beteiligten einen Veränderungswillen haben, gute IT-Infrastruktur vorhanden ist, sowie IT-Sicherheit, Datenschutz und barrierefreie Zugänge von Anfang an immer mitgedacht werden. Diskussionen rund um das Thema Bürokratieabbau gestalten sich oft schwierig, da immer wieder unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus versteckte politische Forderungen nach Absenkungen mühsam erkämpfter Standards, wie z. B. des Mindestlohnes oder in Bereichen des Umwelt- und Verbraucherschutzes, in die Debatte eingespeist werden und das Ziel der effektiven Rechtsetzung in den Hintergrund gedrängt wird. Dies gilt es zu vermeiden, politische Ziele sollten klar benannt werden.

Es gibt in vielen Bereichen Pflichten, die kaum Wirkung haben und den Akteuren unnötige Arbeit machen. Zum Beispiel gibt es Statistikpflichten zu Gewichtsangaben für Waren, für die das Gewicht keinerlei Relevanz hat. Solche Vorschriften gilt es zu identifizieren, sinnvoll abzuändern oder in Gänze zu streichen. Der Normenkontrollrat, Gesetzesfolgeabschätzungen, Lebenslagenberichte und – möglichst von unabhängiger Seite durchgeführte – Gesetzesevaluationen sind ein erster Schritt und tragen zur selbstkritischen Analyse der gesetzgebenden Organe bei. So werden seit 2013 Gesetze mit "wesentlichen Regelungsvorhaben" nach einem bestimmten Zeitraum evaluiert. 2017 wurden die ersten Evaluierungsberichte fertig gestellt, in der jetzigen Legislaturperiode stehen über 100 weitere Evaluierungen an.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 26.08.18
Newsletterlauf: 04.10.18



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