Missbrauch bei Abmahnungen
Zahlen und Fakten zu der missbräuchlichen Verwendung von Abmahnungen
Koalitionsvertrag enthalte eine Einigung zum Kampf gegen Abmahnmissbrauch
Wie die Deutsche Bundesregierung den Missbrauch des Abmahnrechts besser verhindern will, wird in der Antwort (19/3644) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen (19/3363) dargelegt. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken von 2013 habe eindeutig zu einer rückläufigen Tendenz von Abmahnungen im urheberrechtlichen Bereich geführt, heißt es darin. Dennoch mehrten sich Anzeichen, dass trotz dieses erkennbaren Rückgangs weiterhin eine erhebliche Zahl von Abmahnungen missbräuchlich ausgesprochen wird. Verlässliche offizielle Daten lägen zwar nicht vor, aber die Bundesregierung erhalte zahlreiche Informationen aufgrund derer sich Handlungsbedarf ergebe.
Die Bundesregierung begrüße die Aufforderung der Koalitionsfraktion CDU/CSU und SPD, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der geeignete und wirkungsvolle Maßnahmen zur Eindämmung von Abmahnmissbrauch vorsehen wird. Derzeit prüfe die Bundesregierung, wie dieser Auftrag umgesetzt werden kann. Bereits der Koalitionsvertrag enthalte eine Einigung zum Kampf gegen Abmahnmissbrauch.
Die Grünen hatten nach Zahlen und Fakten zur missbräuchlichen Verwendung von Abmahnungen gefragt, um damit Transparenz zu schaffen und konkrete Ansatzpunkte für gesetzgeberisches Handeln zu identifizieren. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 26.08.18
Newsletterlauf: 04.10.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.