Verteilung von Stromnetzentgelten


Kostenverteilung und Struktur der Stromnetzentgelte
Die gesamte Netzentgeltstruktur ist im Kern seit Jahrzehnten unverändert und entstammt noch einer Zeit, in der zentrale Großkraftwerke die Versorgung mit Strom übernommen haben



Um die Kostenverteilung bei den Entgelten für Stromnetze geht es in der Antwort (19/2757) auf eine Kleine Anfrage (19/2157) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Demnach haben die Haushalte etwa ein Viertel des 2016 insgesamt verbrauchten Stroms für sich verbucht. Welchen Anteil sie an den Netzentgelten übernehmen mussten, sei nicht präzise zu ermitteln, erklärt die Deutsche Bundesregierung. Es sei jedoch davon auszugehen, dass der Anteil von Haushalten an diesen Entgelten höher ist als der Anteil an der Gesamtstromabnahme. Unter Haushalten sind dabei nicht nur Privatkunden, sondern etwa auch Gewerbebetriebe erfasst.

In der Antwort geht die Bundesregierung auch auf regionale Unterschiede bei den Netzentgelten ein. Demnach lag die Spannweite für Haushaltskunden im Jahr 2017 zwischen 3,1 Cent pro Kilowattstunde und 13,6 Cent pro Kilowattstunde. Auf letzteres Netzgebiet seien nur wenige Kunden entfallen. Bei Kunden mit einem Verbrauch von 50.000 Kilowattstunden pro Jahr lag die Spannweite zwischen 2,8 Cent und 10,4 Cent pro Kilowattstunde.

Für das Jahr 2018 liegen vorläufige Berechnungen vor, demnach schwanken die Entgelte für einen Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr zwischen 3,51 Cent und 10,89 Cent pro Kilowattstunde. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich die Analyse auf Netzbetreiber in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur beschränkt.

In der Antwort gibt die Bundesregierung zudem detailliert Auskunft über verschiedene Bestandteile von Strompreis, Stromverbrauch und deren Preisentwicklung.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die regionalen Unterschiede zwischen den Netznutzungsentgelten sind enorm und für Stromkunden nicht nachvollziehbar. Denn nach wie vor sind die Grundlagen für die Festlegung der Netznutzungsentgelthöhe aus Sicht der Fragesteller nicht transparent.

Die gesamte Netzentgeltstruktur ist im Kern seit Jahrzehnten unverändert und entstammt noch einer Zeit, in der zentrale Großkraftwerke die Versorgung mit Strom übernommen haben. So wirken sie in weiten Teilen als Hemmnis für Investitionen in technische Innovationen sowie für Maßnahmen zur erforderlichen Flexibilisierung des Stromsystems.

Die Stromnetzentgelte sind zudem aus Sicht der Fragesteller ungerecht verteilt. Während Großverbrauchern erhebliche Privilegien eingeräumt werden, müssen Mittelstand und Privathaushalte immer höhere Entgelte entrichten. Es wird aus Sicht der Fragesteller immer deutlicher, dass der Umbau des Stromversorgungssystems dringend eine grundlegende Neuausrichtung der Netzentgelte erfordert.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 06.09.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen