Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten


Lebensmittel auf dem Prüfstand - Ziel soll eine ausgewogene Energiezufuhr und Nährstoffversorgung der Bevölkerung sein
Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten




Mithilfe einer nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten soll eine gesunde Lebensweise gefördert, der Anteil der Übergewichtigen und Adipösen in der Bevölkerung gesenkt und die Häufigkeit von Krankheiten verringert werden. Das geht aus einem Strategiepapier der Deutschen Bundesregierung hervor, das als Unterrichtung (19/6892) vorliegt.

Die Reduktionsstrategie baue demnach auf dem wissenschaftlichen Grundkonsens auf, dass die Entstehung von nichtübertragbaren Krankheiten wie etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes mellitus Typ 2 multikausal bedingt seien und dass ein übermäßiger Konsum von Zucker, bestimmter Fette und Salz das Risiko für nichtübertragbare Krankheiten erhöhen könne.
Gleichzeitig berücksichtige die Strategie, dass der Konsum von Zucker, Fetten und Salz in Deutschland trotz umfangreicher Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen und bereits erreichter Fortschritte über den wissenschaftlichen Empfehlungen liege. Ziel soll eine ausgewogene Energiezufuhr und Nährstoffversorgung der Bevölkerung sein. Unter anderem soll die Energiezufuhr durch eine Reduktion des Zuckergehaltes, des Fettgehaltes und der Portionsgröße von Lebensmitteln gesenkt sowie die Aufnahme von Salz und industriellen Transfettsäuren reduziert werden. Die Umsetzung der Strategie soll ab Anfang 2019 beginnen.

eingetragen: 23.01.19
Newsletterlauf: 07.03.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen