Schutz der Fahrzeugdaten vor Hackern


Standards und Rahmenbedingungen bei Fahrzeugdaten für die Mobilität des 21. Jahrhunderts
Ein wichtiges Element des digitalen Wandels in der Mobilität ist die Glaubwürdigkeit darüber, dass die Sicherheit von Daten und vernetzten Systemen gewährleistet ist



Für die Sicherheit von Fahrzeugdaten im Zusammenhang mit dem künftigen automatisierten und vernetzten Fahren interessiert sich die FDP-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage (19/6736) wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie sie die aktuelle und zukünftige Bedrohung von Fahrzeugen in Deutschland durch Hackerangriffe einschätzt und ob sie ein "Konzept zur Sicherung von Fahrzeugen vor Hackerangriffen" besitzt.

Gefragt wird auch, welcher Mobilfunkstandard aus Sicht der Bundesregierung am besten geeignet ist, um die sichere und schnelle Übertragung von Fahrzeugdaten und insbesondere um die drahtlosen Aktualisierungen (OTA-Updates) bei Fahrzeugen zu gewährleisten.

Vorbemerkung der Fragesteller
Das Internet der Dinge führt in allen Bereichen unserer Wirtschaft zu umwälzenden Veränderungen. Alle heute entstehenden wirtschaftlichen Ökosysteme führen zu verstärkter digitaler Interaktion, einer tiefer reichenden Integration der Wertschöpfungsketten und einer zunehmenden Abhängigkeit der Marktteilnehmer untereinander. Die wachsende Konnektivität, die Konvergenz von Hardware und Software, die Verbreitung smarter Sensoren und die wachsende Bedeutung von Big Data erfordern die Entwicklung neuer, umfassender Ansätze.

Datenverfügbarkeit, Wahlfreiheit für Halter und Nutzer und Vertrauen in die Sicherheit der Nutzung von Daten sind unabdingbar für die Funktionsfähigkeit sowie die Innovationsfähigkeit und das Wachstum dieser neuen digitalen Wirtschaft. Cybersicherheit und Datenschutz werden zum Dreh- und Angelpunkt einer zuverlässigen, nachhaltigen und sicheren Wirtschaft vor allem im Mobilitätssektor.

Ein wichtiges Element des digitalen Wandels in der Mobilität ist die Glaubwürdigkeit darüber, dass die Sicherheit von Daten und vernetzten Systemen gewährleistet ist. Neue Entwicklungen wie das automatisierte und zukünftige vernetzte Fahren sowie multimodale Nutzungsmodelle in der Mobilität hängen daher von den im Fahrzeug generierten Daten ab. In diesem Zusammenhang produzieren bereits heute moderne Autos eine große Menge an Daten, die in der Regel immer personenbezogen sind, soweit diese mit der Fahrzeugidentifikationsnummer („FIN“) verbunden sind. Fahrzeugdaten als Produkte der fortschreitenden Digitalisierung der Mobilität sind ein schnell wachsender Bestandteil in der Gestaltung und Nutzung von Fahrzeugen und Verkehrsinfrastruktur. Funktionelle gesetzliche Standards, die Innovation ermöglichen und Verbraucher- und Datenschutz gewährleisten, sind dafür die grundlegende Voraussetzung einer erfolgreichen Nutzung und der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.

Fragen der Cybersicherheit, des Zugangs zu und Besitzes von Fahrzeugdaten sowie die Nutzung von Fahrzeugdaten in vielfältigen Geschäftsmodellen müssen daher heute angegangen werden, um innovative Mobilität zu ermöglichen. Rahmenbedingungen hierzu können aber nicht allein auf nationaler Ebene entstehen, sondern müssen auf europäischer und internationaler Ebene vorangetrieben und beschlossen werden. Hierbei fällt Deutschland als Automobilnation eine besondere Rolle in den Verhandlungen und in einer Vorbildfunktion zu.
(Deutscher Bundestagtag: ra)

eingetragen: 23.01.19
Newsletterlauf: 07.03.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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