Reformvorschläge für die Ärztevergütung


Aktueller Sachstand der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungswesen
Am 22. August 2018 – also vor mehr als einem Jahr – wurde die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) von dem Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn eingesetzt



Die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) soll bis Ende dieses Jahres ihre Vorschläge vorlegen. Die Kommission arbeite an einer Reform der ambulanten Honorarordnung für Ärzte (EBM) in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der Privatversicherung (PKV), heißt es in der Antwort (19/14715) der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/14227) der FDP-Fraktion.

Ob die Vorschläge umgesetzt werden, wird anschließend entschieden. Die Kommission habe am 22. August 2018 ihre Arbeit aufgenommen und arbeite unabhängig und vertraulich. Die Mitglieder der Kommission erhalten für ihre Mitwirkung an der Erstellung des Berichts eine Vergütung von insgesamt 562.632 Euro.

Vorbemerkung der Fragesteller
Am 22. August 2018 – also vor mehr als einem Jahr – wurde die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) von dem Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn eingesetzt. Das Gremium besteht aus 13 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die über medizinische, gesundheitsökonomische, sozial- und verfassungsrechtliche Expertise verfügen.

Die Einsetzung der sogenannten Honorarkommission geht auf den Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 zwischen CDU, CSU und SPD zurück. Darin ist festgehalten, dass sowohl die ambulante Honorarordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung (EBM) als auch die Gebührenordnung, die für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen angewendet wird (GOÄ), reformiert werden müssen. Ziel ist ein modernes Vergütungssystem, welches den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des wissenschaftlichen Fortschritts abbildet.

Es sollen Vorschläge für ein modernes Vergütungssystem vorgelegt werden, das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des wissenschaftlichen Fortschritts abbildet Bericht soll der Bundesregierung Ende 2019 vorgelegt werden.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 18.02.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen