Maßnahmen gegen Fake-Bewertungen
Problem: Gekaufte Falschbehauptungen auf touristischen Online-Buchungs- und Bewertungsplattformen
Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften
Ob die Bundesregierung in Fake-Bewertungen auf touristischen Online-Buchungs- und Bewertungsplattformen ein Problem für Unternehmen und Verbraucher sieht, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/15597) wissen. Einerseits könnten negative Falschbehauptungen Unternehmen Schaden zufügen, andererseits könnten positive Falschbehauptungen für Verbraucher nachteilig sein.
Fraglich sei nach Ansicht der Fragesteller, inwiefern die Bundesregierung gegen gekaufte Falschbehauptungen auf touristischen Online-Buchungs- und Bewertungsplattformen vorgehen möchte, inwiefern der aktuelle EU-Richtlinienvorschlag zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften das Problem gekaufter Fake-Bewertungen wirksam adressiert und inwiefern der Vorschlag Auswirkungen auf die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung haben wird.
Vorbemerkung der Fragesteller
Bewertungen auf Online-Plattformen sind nicht nur für Unternehmen von immer größerer Relevanz, sie sind auch für Verbraucher eine wichtige Entscheidungshilfe. Insbesondere für Touristen sind Kundenbewertungen oft die einzige Möglichkeit, Kriterien wie Sauberkeit, Freundlichkeit und Service in Unterkünften und Restaurants an ihnen fremden Orten vorab beurteilen zu können. Verbraucherinnen und Verbraucher sind dabei auf die Verlässlichkeit und die Aussagekraft der Bewertungen angewiesen, können diese jedoch im Vorfeld selbst kaum überprüfen.
Hier besteht jedoch aktuell ein Problem, welches die gesamte Tourismusbranche trifft. So können einerseits negative Falschbehauptungen Unternehmen zu Unrecht Schaden zufügen, andrerseits können positive Falschbehauptungen für Verbraucher nachteilig sein, da sie Entscheidungen fördern, die der Verbraucher in Kenntnis der Tatsachen nicht getroffen hätte.
Von besonderer Bedeutung ist dabei der Fall, in dem die unwahre Bewertung bezahlt wird. Fraglich ist nach Ansicht der Fragesteller, inwiefern die Bundesregierung gegen gekaufte Falschbehauptungen auf touristischen Online-Buchungs- und Bewertungsplattformen (Fake-Bewertungen) vorgehen möchte, inwiefern der aktuelle Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993, der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften ("New Deal for Consumers") das Problem gekaufter Fake-Bewertungen wirksam adressiert und inwiefern der aktuelle Richtlinienvorschlag Auswirkungen auf die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung haben wird.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 10.12.19
Newsletterlauf: 17.02.20
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