EU-Leitlinien zu Nachhaltigkeitsberichten
Zur klimabezogenen Berichterstattung in den Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen
Orientierungshilfe für die nichtfinanzielle Berichterstattung nach den Vorgaben der Richtlinie 2014/95/EU (CSR- Richtlinie) sein kann
Die Deutsche Bundesregierung kann sich der Auffassung der EU-Kommission bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung anschließen. Das schreibt sie in der Antwort (19/14542) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13955). Finanzmarktteilnehmer, die nachhaltige Finanzprodukte bereitstellen, benötigten nachhaltigkeitsbezogene Informationen von Unternehmen, in die im Einklang mit einer nachhaltigen Kapitalanlagestrategie investiert werden soll. Hierzu seien der Bundesregierung keine empirischen Daten bekannt.
Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung sei der Auffassung, dass der von der EU-Kommission veröffentlichte Nachtrag zur klimabezogenen Berichterstattung in den Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen den betroffenen Unternehmen grundsätzlich eine Orientierungshilfe für die nichtfinanzielle Berichterstattung nach den Vorgaben der Richtlinie 2014/95/EU (CSR-Richtlinie) sein kann.
Die Bundesregierung werde dem Bundestag bis Ende 2021 über die Erfahrungen in Deutschland mit der Umsetzung dieser Vorgaben berichten. Die Abgeordneten wollten unter anderem erfahren, ob die Leitlinien nach Auffassung der Bundesregierung durch das vom EU-Parlament gegebene Mandat gedeckt seien und ob die Gefahr bestehe, dass die Leitlinien in Einzelfällen kontraproduktiv wirken könnten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 10.12.19
Newsletterlauf: 17.02.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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