Fachaufsicht über Wirtschaftsprüfer
Abschlussprüfer: Inspektoren mindestens drei Jahre lang nicht frühere Arbeitgeber inspizieren
Bundeswirtschaftsministerium die Arbeit der APAS
Objektivität und Unabhängigkeit der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) sind nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung durch umfangreiche Vorgaben und Kontrollinstrumente gesichert. In der Antwort (18/12753) auf eine Kleine Anfrage (18/12529) der Fraktion Die Linke verweist die Bundesregierung auf mehrere Richtlinien, mit denen das Bundeswirtschaftsministerium die Arbeit der APAS überwacht. Die APAS als Abteilung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) soll die Arbeit von Prüfungsgesellschaften kontrollieren.
Die Linksfraktion hatte vor dem Hintergrund von Vorfällen in den USA nach möglichen Interessensverquickungen bei der Erfüllung dieser Aufgaben gefragt.
In ihrer Antwort führt die Bundesregierung nun verschiedene Regelungen auf, nach denen etwa Inspektoren mindestens drei Jahre lang nicht frühere Arbeitgeber inspizieren dürfen. Außerdem gingen Verordnungen über gängige Vorgaben hinaus und fassten mögliche Befangenheitsaspekte weit enger als auf EU-Ebene festgelegt. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 21.07.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
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Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
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Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
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Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.