Fachaufsicht über Wirtschaftsprüfer
Abschlussprüfer: Inspektoren mindestens drei Jahre lang nicht frühere Arbeitgeber inspizieren
Bundeswirtschaftsministerium die Arbeit der APAS
Objektivität und Unabhängigkeit der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) sind nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung durch umfangreiche Vorgaben und Kontrollinstrumente gesichert. In der Antwort (18/12753) auf eine Kleine Anfrage (18/12529) der Fraktion Die Linke verweist die Bundesregierung auf mehrere Richtlinien, mit denen das Bundeswirtschaftsministerium die Arbeit der APAS überwacht. Die APAS als Abteilung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) soll die Arbeit von Prüfungsgesellschaften kontrollieren.
Die Linksfraktion hatte vor dem Hintergrund von Vorfällen in den USA nach möglichen Interessensverquickungen bei der Erfüllung dieser Aufgaben gefragt.
In ihrer Antwort führt die Bundesregierung nun verschiedene Regelungen auf, nach denen etwa Inspektoren mindestens drei Jahre lang nicht frühere Arbeitgeber inspizieren dürfen. Außerdem gingen Verordnungen über gängige Vorgaben hinaus und fassten mögliche Befangenheitsaspekte weit enger als auf EU-Ebene festgelegt. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 21.07.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.