Haushaltsgeräte auf dem Prüfstand


Die EU-Kommission geht davon aus, dass bis zu 25 Prozent der auf dem Markt vertriebenen Produkte mangelhaft gekennzeichnet sind
Grundsätzlich weist die Regierung auf die Länderhoheit bei der Überwachung von Ökodesign- und Energieeffizienzvorgaben hin



Die Deutsche Bundesregierung hält Schätzungen der EU-Kommission zu Verstößen bei der Energieverbrauchskennzeichnung von Geräten für zu hoch gegriffen. Die EU-Zahlen würden Fälle einbeziehen, in denen die Energieverbrauchskennzeichnung den Gestaltungsanforderungen entspricht und inhaltlich richtig ist, aber nicht direkt neben der Preisauszeichnung zu finden ist, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (18/12678) auf eine Kleine Anfrage (12453) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. "Den Anteil der Produkte, bei denen die Angaben der Energieverbrauchskennzeichnung nicht korrekt sind und/oder die Ökodesign-Anforderungen nicht erfüllen, schätzt die Bundesregierung als wesentlich geringer ein." Die EU-Kommission geht davon aus, dass bis zu 25 Prozent der auf dem Markt vertriebenen Produkte mangelhaft gekennzeichnet sind.

Grundsätzlich weist die Regierung auf die Länderhoheit bei der Überwachung von Ökodesign- und Energieeffizienzvorgaben hin. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat im vergangenen Jahr ein Projekt zur Überprüfung von Prüfmethoden gestartet, das darauf abzielt, Länder bei diesen Kontroll-Aufgaben zu unterstützen. In dem Dokument listet die Bundesregierung detailliert Geräte und Typen auf, die das BAM bisher untersucht hat. Allerdings standen hier eben nicht Produktprüfungen im Vordergrund, sondern die Eignung von Prüfnormen und -methoden.

Von den Bundesländern erhält die Bundesregierung zwar Zahlen zu Produktprüfungen, allerdings schätzt sie auch deren Aussagekraft als gering ein. Die Verstöße würden weder nach Schwere differenziert, noch existierten einheitliche Definitionen zu den Abfragekriterien. Außerdem könne die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Zahlen nicht überprüft werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 20.07.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen