Haushaltsgeräte auf dem Prüfstand
Die EU-Kommission geht davon aus, dass bis zu 25 Prozent der auf dem Markt vertriebenen Produkte mangelhaft gekennzeichnet sind
Grundsätzlich weist die Regierung auf die Länderhoheit bei der Überwachung von Ökodesign- und Energieeffizienzvorgaben hin
20. Juni 2025
Die Deutsche Bundesregierung hält Schätzungen der EU-Kommission zu Verstößen bei der Energieverbrauchskennzeichnung von Geräten für zu hoch gegriffen. Die EU-Zahlen würden Fälle einbeziehen, in denen die Energieverbrauchskennzeichnung den Gestaltungsanforderungen entspricht und inhaltlich richtig ist, aber nicht direkt neben der Preisauszeichnung zu finden ist, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (18/12678) auf eine Kleine Anfrage (12453) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. "Den Anteil der Produkte, bei denen die Angaben der Energieverbrauchskennzeichnung nicht korrekt sind und/oder die Ökodesign-Anforderungen nicht erfüllen, schätzt die Bundesregierung als wesentlich geringer ein." Die EU-Kommission geht davon aus, dass bis zu 25 Prozent der auf dem Markt vertriebenen Produkte mangelhaft gekennzeichnet sind.
Grundsätzlich weist die Regierung auf die Länderhoheit bei der Überwachung von Ökodesign- und Energieeffizienzvorgaben hin. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat im vergangenen Jahr ein Projekt zur Überprüfung von Prüfmethoden gestartet, das darauf abzielt, Länder bei diesen Kontroll-Aufgaben zu unterstützen. In dem Dokument listet die Bundesregierung detailliert Geräte und Typen auf, die das BAM bisher untersucht hat. Allerdings standen hier eben nicht Produktprüfungen im Vordergrund, sondern die Eignung von Prüfnormen und -methoden.
Von den Bundesländern erhält die Bundesregierung zwar Zahlen zu Produktprüfungen, allerdings schätzt sie auch deren Aussagekraft als gering ein. Die Verstöße würden weder nach Schwere differenziert, noch existierten einheitliche Definitionen zu den Abfragekriterien. Außerdem könne die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Zahlen nicht überprüft werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 20.07.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.