Positive Erfahrungen mit neuer Steuer
Erhebung der Finanztransaktionsteuer ab 2021
Französische Finanztransaktionsteuer zielt vornehmlich auf eine Besteuerung von Transaktionen mit im Inland emittierten Aktien ab und soll dabei grundsätzlich als Vorbild dienen
Nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung wird die geplante Einführung einer Finanztransaktionsteuer keine negativen Effekte auf die Finanzstabilität haben. In einer Antwort der Regierung (19/12142) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11620) heißt es, die Erfahrung mit einer Finanztransaktionsteuer in zahlreichen Industrieländern wie zum Beispiel Frankreich, Italien, Belgien, Finnland und Irland würden belegen, dass ein signifikanter Rückgang der Aktienquote im Anlageverhalten der Sparer nicht zu befürchten sei. Der Bundesminister der Finanzen gehe davon aus, dass noch im Jahr 2019 eine Einigung unter den Finanzministern der verstärkten Zusammenarbeit in der Europäischen Union herbeigeführt werden könne.
In der Vorbemerkung der Bundesregierung zur Antwort auf die Kleine Anfrage wird auf den Beschluss von Deutschland und Frankreich im Jahr 2018 verwiesen, den stockenden Verhandlungen über die Einführung einer Finanztransaktionsteuer einen neuen Impuls zu geben und die Verhandlungen auf EU-Ebene zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Die in Frankreich bestehende Finanztransaktionsteuer, die vornehmlich auf eine Besteuerung von Transaktionen mit im Inland emittierten Aktien abzielt, solle dabei grundsätzlich als Vorbild dienen. Die zum Beispiel auch in Italien eingeführte Finanztransaktionsteuer auf Aktientransaktionen habe sich bewährt, erklärt die Bundesregierung in der Antwort. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 17.07.19
Newsletterlauf: 26.09.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).