Missstände bei Steuerdaten-Abkommen
Hat die sich Bundesregierung nicht adäquat und fristgerecht für die erforderliche IT-Infrastruktur eingesetzt, die für die Verwertung von Daten aus internationalen Steuerdatenabkommen notwendig ist?
Bereits in einem Bericht im Herbst 2018 hatte der Bundesrechnungshof vor einer Verjährung von Steuerdelikten gewarnt
Nach Missständen bei internationalen Steuerdaten-Abkommen erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/11511). Von der Deutschen Bundesregierung will die Fraktion unter anderem wissen, ob Steuerdaten für das Meldejahr 2014 aus Abkommen mit den USA beziehungsweise den EU-Staaten inzwischen vollständig an die Finanzverwaltung der Länder weitergeleitet worden sind, wie es bereits im Mai 2015 vereinbart worden sei. In der Anfrage verweist die Fraktion auf Vorwürfe an die Bundesregierung, "sie habe sich nicht adäquat und fristgerecht für die erforderliche IT-Infrastruktur eingesetzt, die für die Verwertung von Daten aus internationalen Steuerdaten-Abkommen notwendig ist".
Vorbemerkung der Fragesteller
Missstände bei internationalen Steuerdatenabkommen Internationale Abkommen zum Austausch von Steuerdaten haben in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mithilfe des länderübergreifenden Austauschs von steuerlich relevanten Informationen soll Steuerhinterziehung wirksam bekämpft, Steueroasen trocken gelegt und dem Prinzip einer gleichmäßigen Besteuerung Rechnung getragen werden. Der Bundesregierung wird gegenwärtig vorgeworfen, sie habe sich nicht adäquat und fristgerecht für die erforderliche IT-Infrastruktur eingesetzt, die für die Verwertung von Daten aus internationalen Steuerdatenabkommen notwendig ist.
So sei laut Medienberichten der deutsche Fiskus bisher nicht in der Lage beim Kampf gegen Steuerhinterziehung die seit Jahren eingehenden Datensätze mit ausländischen Zinsinformationen von Steuerpflichtigen systematisch auszuwerten (vgl. "Rechnungshof warnt vor Desaster bei Finanzämtern", in: Wirtschaftswoche vom 5. April 2019). Zwar werde an einer erforderlichen Computersoftware gearbeitet, jedoch funktionierten die Schnittstellen nicht, weshalb die Weitergabe der Steuerdaten stocke und dem Fiskus deshalb Steueransprüche "in Milliardenhöhe entgehen könnten.
Bereits in einem Bericht im Herbst 2018 hatte der Bundesrechnungshof vor einer Verjährung von Steuerdelikten gewarnt und das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert dringend einzuschreiten, damit die Finanzämter in den Sommermonaten 2019 nicht mit Daten "geflutet" würden.
(Deutscher Bundestag)
eingetragen: 16.07.19
Newsletterlauf: 18.09.19
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