Wertpapier-Verordnung wird überprüft
Verbesserungsvorschläge der europäischen Finanzaufsichtsbehörden zur PRIIPs-Verordnung
PRIIPs regelt die Erstellung sogenannter Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger
Die Deutsche Bundesregierung unterstützt wie alle anderen Mitgliedstaaten den Beschluss des europäischen Ausschusses für Wirtschaft und Währung, die Überprüfung der Anfang 2018 in Kraft getretenen PRIIPs-Verordnung durch die Europäische Kommission bis zum 31. Dezember 2019 vornehmen zu lassen. Eine frühere Überprüfung nach nur einem Jahr Anwendung hätte keine brauchbaren Ergebnisse erbracht, heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/9600) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9004).
Insgesamt teilt die Bundesregierung die Ansicht der FDP-Fraktion, dass ein umfassendes PRIIPs-Review angezeigt ist. PRIIPs regelt die Erstellung sogenannter Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger. Die Verordnung macht nach Angaben der FDP-Fraktion "in der Praxis nach wie vor große Probleme".
Vorbemerkung der Fragesteller
Den Gesprächen der Fragesteller mit der Finanzwirtschaft zufolge bereitet die Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsprodukte (PRIIPs-Verordnung) in der Praxis nach wie vor große Probleme. Dies gilt insbesondere für die zum Teil sehr irreführenden Performance- Szenarien, die in den Basisinformationsblättern (Key Information Documents – KID) auch weiterhin noch anzugeben sind.
In der "Börsen-Zeitung" vom 18. Mai 2018 "Probleme mit EU-Informationsblatt" räumte die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 19/2087) ein, dass hier Verbesserungsbedarf besteht, und deutete an, sich für Verbesserungen einzusetzen. Bislang war jedoch – zumindest öffentlich – nicht wahrnehmbar, dass sich Deutschland in diesem Bereich für Verbesserungen einsetzt oder dass die Europäische Kommission hier Abhilfe schaffen möchte.
Am 8. Februar 2019 haben die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) einen Final Report zu einer Konsultation zur PRIIPs-Verordnung aus dem vergangenen Jahr veröffentlicht, in dem es um mögliche Verbesserungen der PRIIPs- KID geht.
Die erwogenen Maßnahmen sowie die dazu erhaltenen Rückmeldungen werden nun von den ESAs ausgewertet und sollen in zukünftigen Maßnahmen (Level- III-Maßnahmen oder Vorschlägen zur Änderung der rechtlichen Vorgaben) aufgehen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 13.05.19
Newsletterlauf: 27.06.19
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