Geplante Belastungen für Aktionäre


Finanztransaktionssteuer – Offene Fragen zum Kompromissvorschlag und zur Belastung der Kleinaktionäre
Die Bundesregierung plant die Einführung einer europaweiten Finanztransaktionssteuer im Rahmen einer Verstärkten Zusammenarbeit (VZ), an der sich Frankreich, Italien, Spanien, Belgien, Österreich, Griechenland, Portugal, Slowenien, die Slowakei und Deutschland beteiligen



Um die Finanztransaktionssteuer und die mögliche Belastung von Kleinaktionären geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/9496). Wie es in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage heißt, soll die Finanztransaktionssteuer mindestens 0,2 Prozent auf den Erwerb von Aktien von Unternehmen, die eine Marktkapitalisierung über eine Milliarde Euro aufweisen, betragen. Die Deutsche Bundesregierung soll begründen, inwieweit die Einführung einer solchen Steuer die Stabilität an den Finanzmärkten erhöhen kann. Außerdem soll die Bundesregierung die Frage beantworten, ob die Einführung einer Finanztransaktionssteuer nach dem diskutierten Vorschlag eine Beteiligung durch Aktien an den betroffenen Unternehmen unattraktiver macht und ob die Gefahr besteht, dass durch die Finanztransaktionssteuer Anleger vermehrt in ausländische Unternehmen investieren, die nicht einer solchen Steuer unterliegen. Weitere Fragen richten sich unter anderem auf die Auswirkungen der Steuer auf die Altersvorsorge und ob der Anreiz für Kleinanleger, Aktien zu kaufen, sinken könnte.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung plant die Einführung einer europaweiten Finanztransaktionssteuer im Rahmen einer Verstärkten Zusammenarbeit (VZ), an der sich Frankreich, Italien, Spanien, Belgien, Österreich, Griechenland, Portugal, Slowenien, die Slowakei und Deutschland beteiligen. Auf Vorschlag von Deutschland und Frankreich soll dabei die Steuer nach französischem Vorbild ausgestaltet werden.

Am Rande des ECOFIN-Rates (Rat Wirtschaft und Finanzen) im März 2019 trafen sich die Mitgliedstaaten der Verstärkten Zusammenarbeit zu einem informellen Ministertreffen zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Laut Medienberichten soll der nun diskutierte Kompromissvorschlag zur Finanztransaktionssteuer Einnahmen in Höhe von 3,45 Mrd. Euro generieren und entweder dem Eurozonen-Budget oder dem EU-Haushalt zufließen und gleichzeitig vergemeinschaftet (mutualisiert) werden. Geplant ist eine Abgabe in Höhe von mindestens 0,2 Prozent auf den Erwerb von Aktien von Unternehmen, die eine Marktkapitalisierung über 1 Mrd. Euro aufweisen. In Deutschland gibt es 145 Unternehmen über diesem Schwellenwert (Bundestagsdrucksache 19/7572).

Das "Handelsblatt" berichtet von einer reinen Aktiensteuer, die Tageszeitung "DER TAGESSPIEGEL" von einer Aktien-Umsatzsteuer. Die Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer, die auf Deutschland entfallen, sollen etwa 1,25 Mrd. Euro betragen. Wie genau die Einnahmen nach dem Mutualisierungsansatz verteilt werden sollen und ob sie vorrangig dem EU-Haushalt oder dem Eurozonenbudget zugeordnet werden, muss in den laufenden Verhandlungen noch geklärt werden.

Laut Unterrichtung der Bundesregierung im Nachgang zum ECOFIN-Rat vom März soll im Mai 2019 ein Richtlinienentwurf vorgelegt werden, der sich am deutsch-französischen Vorschlag orientieren soll. Die Bundesregierung hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/2141 zur Finanztransaktionssteuer in Verstärkter Zusammenarbeit ihren Willen bekräftigt, "Verlagerungen im Finanzsektor und negative Auswirkungen auf Instrumente der Altersversorgung", auf "Kleinanleger sowie" auf die "Realwirtschaft" zu vermeiden. Der nun diskutierte Kompromiss zur Finanztransaktionssteuer ist nach Ansicht der Fragesteller jedoch so ausgestaltet, dass nach Ansicht der Fragesteller am Ende die Kleinaktionäre und Sparerinnen und Sparer und damit die Bürgerinnen und Bürger die Steuer zahlen. In der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7572 wurde die Frage nach der Belastung auf die Altersvorsorge der Sparerinnen und Sparer nur ausweichend mit dem Hinweis auf die erst angelaufene Diskussion beantwortet. Mithin stellt sich die Frage, inwiefern das ursprünglich angedachte Ziel, mit der Finanztransaktionssteuer die Finanzmarktakteure an den Kosten der Finanzkrise 2008/2009 zu beteiligen und die Stabilität der Finanzmärkte zu erhöhen, überhaupt erreicht wird.

Eine dezidierte Übersicht zu der Entwicklung der Beratungen bis zum Beginn des Jahres 2018 kann der Bundestagsdrucksache 19/4167 entnommen werden.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 13.05.19
Newsletterlauf: 25.06.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen