Geplante Belastungen für Aktionäre


Finanztransaktionssteuer – Offene Fragen zum Kompromissvorschlag und zur Belastung der Kleinaktionäre
Die Bundesregierung plant die Einführung einer europaweiten Finanztransaktionssteuer im Rahmen einer Verstärkten Zusammenarbeit (VZ), an der sich Frankreich, Italien, Spanien, Belgien, Österreich, Griechenland, Portugal, Slowenien, die Slowakei und Deutschland beteiligen



Um die Finanztransaktionssteuer und die mögliche Belastung von Kleinaktionären geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/9496). Wie es in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage heißt, soll die Finanztransaktionssteuer mindestens 0,2 Prozent auf den Erwerb von Aktien von Unternehmen, die eine Marktkapitalisierung über eine Milliarde Euro aufweisen, betragen. Die Deutsche Bundesregierung soll begründen, inwieweit die Einführung einer solchen Steuer die Stabilität an den Finanzmärkten erhöhen kann. Außerdem soll die Bundesregierung die Frage beantworten, ob die Einführung einer Finanztransaktionssteuer nach dem diskutierten Vorschlag eine Beteiligung durch Aktien an den betroffenen Unternehmen unattraktiver macht und ob die Gefahr besteht, dass durch die Finanztransaktionssteuer Anleger vermehrt in ausländische Unternehmen investieren, die nicht einer solchen Steuer unterliegen. Weitere Fragen richten sich unter anderem auf die Auswirkungen der Steuer auf die Altersvorsorge und ob der Anreiz für Kleinanleger, Aktien zu kaufen, sinken könnte.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung plant die Einführung einer europaweiten Finanztransaktionssteuer im Rahmen einer Verstärkten Zusammenarbeit (VZ), an der sich Frankreich, Italien, Spanien, Belgien, Österreich, Griechenland, Portugal, Slowenien, die Slowakei und Deutschland beteiligen. Auf Vorschlag von Deutschland und Frankreich soll dabei die Steuer nach französischem Vorbild ausgestaltet werden.

Am Rande des ECOFIN-Rates (Rat Wirtschaft und Finanzen) im März 2019 trafen sich die Mitgliedstaaten der Verstärkten Zusammenarbeit zu einem informellen Ministertreffen zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Laut Medienberichten soll der nun diskutierte Kompromissvorschlag zur Finanztransaktionssteuer Einnahmen in Höhe von 3,45 Mrd. Euro generieren und entweder dem Eurozonen-Budget oder dem EU-Haushalt zufließen und gleichzeitig vergemeinschaftet (mutualisiert) werden. Geplant ist eine Abgabe in Höhe von mindestens 0,2 Prozent auf den Erwerb von Aktien von Unternehmen, die eine Marktkapitalisierung über 1 Mrd. Euro aufweisen. In Deutschland gibt es 145 Unternehmen über diesem Schwellenwert (Bundestagsdrucksache 19/7572).

Das "Handelsblatt" berichtet von einer reinen Aktiensteuer, die Tageszeitung "DER TAGESSPIEGEL" von einer Aktien-Umsatzsteuer. Die Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer, die auf Deutschland entfallen, sollen etwa 1,25 Mrd. Euro betragen. Wie genau die Einnahmen nach dem Mutualisierungsansatz verteilt werden sollen und ob sie vorrangig dem EU-Haushalt oder dem Eurozonenbudget zugeordnet werden, muss in den laufenden Verhandlungen noch geklärt werden.

Laut Unterrichtung der Bundesregierung im Nachgang zum ECOFIN-Rat vom März soll im Mai 2019 ein Richtlinienentwurf vorgelegt werden, der sich am deutsch-französischen Vorschlag orientieren soll. Die Bundesregierung hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/2141 zur Finanztransaktionssteuer in Verstärkter Zusammenarbeit ihren Willen bekräftigt, "Verlagerungen im Finanzsektor und negative Auswirkungen auf Instrumente der Altersversorgung", auf "Kleinanleger sowie" auf die "Realwirtschaft" zu vermeiden. Der nun diskutierte Kompromiss zur Finanztransaktionssteuer ist nach Ansicht der Fragesteller jedoch so ausgestaltet, dass nach Ansicht der Fragesteller am Ende die Kleinaktionäre und Sparerinnen und Sparer und damit die Bürgerinnen und Bürger die Steuer zahlen. In der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7572 wurde die Frage nach der Belastung auf die Altersvorsorge der Sparerinnen und Sparer nur ausweichend mit dem Hinweis auf die erst angelaufene Diskussion beantwortet. Mithin stellt sich die Frage, inwiefern das ursprünglich angedachte Ziel, mit der Finanztransaktionssteuer die Finanzmarktakteure an den Kosten der Finanzkrise 2008/2009 zu beteiligen und die Stabilität der Finanzmärkte zu erhöhen, überhaupt erreicht wird.

Eine dezidierte Übersicht zu der Entwicklung der Beratungen bis zum Beginn des Jahres 2018 kann der Bundestagsdrucksache 19/4167 entnommen werden.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 13.05.19
Newsletterlauf: 25.06.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen