Mehr Verfahren wegen Schwarzarbeit
Finanzkontrolle Schwarzarbeit – Kontrolle von Mindestlöhnen 2017
Die gesetzlichen Leitplanken bei den Löhnen greifen aber nur, wenn sie effektiv und umfassend kontrolliert werden
Im vergangenen Jahr sind 52.209 Arbeitgeber von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) geprüft worden. Das waren erheblich mehr als 2016, als 40.374 Arbeitgeber geprüft worden seien, heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/875) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/660). Die FKS habe insgesamt 134.045 Ermittlungsverfahren (2016: 126.315) eingeleitet, davon 2.518 wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (2016: 1 651), 2.102 wegen Nichtgewährung branchenspezifischer Mindestlöhne (2016: 1.782) und 116 wegen Verstoßes gegen die Lohnuntergrenze (2016: 113). Insgesamt 64,4 Millionen Euro Geldbußen wurden festgesetzt. 2016 waren es 48,7 Millionen Euro gewesen.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat verantwortungsvolle Aufgaben zu bewältigen. Mittlerweile kontrolliert die FKS neben den sensiblen Branchen nach § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) immer mehr branchenspezifische Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) die Lohnuntergrenze in der Leiharbeit und seit 2015 auch den gesetzlichen Mindestlohn.
Die gesetzlichen Leitplanken bei den Löhnen greifen aber nur, wenn sie effektiv und umfassend kontrolliert werden. Notwendig ist dafür eine ausreichende Kontrolldichte und dies erfordert eine gute personelle und finanzielle Ausstattung der FKS. Immerhin garantieren Mindestlöhne einen fairen Wettbewerb zum Vorteil der Beschäftigten, aber auch der verantwortungsvollen Betriebe, die sich an die gesetzlich gefassten Rahmenbedingungen halten.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 13.03.18
Newsletterlauf: 03.05.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
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