Mehr Verfahren wegen Schwarzarbeit
Finanzkontrolle Schwarzarbeit – Kontrolle von Mindestlöhnen 2017
Die gesetzlichen Leitplanken bei den Löhnen greifen aber nur, wenn sie effektiv und umfassend kontrolliert werden
Im vergangenen Jahr sind 52.209 Arbeitgeber von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) geprüft worden. Das waren erheblich mehr als 2016, als 40.374 Arbeitgeber geprüft worden seien, heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/875) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/660). Die FKS habe insgesamt 134.045 Ermittlungsverfahren (2016: 126.315) eingeleitet, davon 2.518 wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (2016: 1 651), 2.102 wegen Nichtgewährung branchenspezifischer Mindestlöhne (2016: 1.782) und 116 wegen Verstoßes gegen die Lohnuntergrenze (2016: 113). Insgesamt 64,4 Millionen Euro Geldbußen wurden festgesetzt. 2016 waren es 48,7 Millionen Euro gewesen.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat verantwortungsvolle Aufgaben zu bewältigen. Mittlerweile kontrolliert die FKS neben den sensiblen Branchen nach § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) immer mehr branchenspezifische Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) die Lohnuntergrenze in der Leiharbeit und seit 2015 auch den gesetzlichen Mindestlohn.
Die gesetzlichen Leitplanken bei den Löhnen greifen aber nur, wenn sie effektiv und umfassend kontrolliert werden. Notwendig ist dafür eine ausreichende Kontrolldichte und dies erfordert eine gute personelle und finanzielle Ausstattung der FKS. Immerhin garantieren Mindestlöhne einen fairen Wettbewerb zum Vorteil der Beschäftigten, aber auch der verantwortungsvollen Betriebe, die sich an die gesetzlich gefassten Rahmenbedingungen halten.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 13.03.18
Newsletterlauf: 03.05.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.