Eine Weisung wegen Cum/Ex-Verfahren


Steuervollzug im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften
Nach Presseberichten wird die nötige juristische Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals nur unzureichend betrieben


21. Juni 2025

Im vergangenen Jahr ist eine Weisung des Bundesfinanzministeriums zur Einleitung verjährungsunterbrechender Maßnahmen im Zusammenhang mit Cum/Ex-Steuerverfahren erfolgt. Die Weisung sei an die Finanzbehörde Hamburg gegangen, heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/852) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/653). Dass laufende Festsetzungsverfahren aufgrund von Verjährungsfristen nicht zu Ende geführt beziehungsweise Steuerfestsetzungsverfahren von vornherein nicht aufgenommen worden seien, sei nicht bekannt, schreibt die Regierung weiter.

Vorbemerkung der Fragesteller
Sogenannte Cum-Ex-Geschäfte bezeichnen Fälle, in denen Anlegerinnen und Anleger eine Erstattung der Kapitalertragsteuer erreichen konnten, wenngleich sie keine Kapitalertragsteuer abgeführt hatten. Diese wurden in der Vergangenheit durch Leerverkäufe um den Dividendenstichtag herum erreicht und führten zu massivem fiskalischen Schaden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12700, Bericht des 4. Untersuchungsausschusses inklusive Minderheitsvotum der Fraktion Die Linke.)

Nach Presseberichten wird die nötige juristische Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals nur unzureichend betrieben. Es besteht die Gefahr, dass Landesfinanzbehörden Steuernachzahlungen von Finanzinstituten, die durch Cum-Ex-Geschäfte hohe Beträge an widerrechtlichen Steuererstattungen erhalten haben, nicht oder nicht schnell genug eintreiben, sodass Verjährungen drohen.

Beispielsweise haben laut Berichterstattung der Medien NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" die zuständigen Hamburger Finanzbehörden in einem konkreten Fall im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften erst nach Intervention des Bundesministeriums der Finanzen Maßnahmen ergriffen, um eine drohende Verjährung abzuwenden (vgl. Bund zwingt Hamburg gegen Privatbank vorzugehen, NDR vom 15. Januar 2018). Der zuständigen Hamburger Finanzbehörde sei danach bereits seit Oktober 2016 bekannt gewesen, dass unberechtigte Erstattungen von Kapitalertragsteuer in der Vergangenheit geltend gemacht wurden. Trotzdem sei die Behörde erst Ende 2017 entsprechend tätig geworden, nachdem eine Anweisung aus dem Bundesministerium der Finanzen ergangen sei, die drohende Verjährung zu stoppen und entsprechende Bescheide endlich auszusenden.

Parallel berichten NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung" von Zahlen des Bundesministeriums der Finanzen nach denen aktuell 417 laufende Verfahren im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften bestehen (vgl. Betrug am Fiskus sehr viel größer, Tagesschau vom 10. Januar 2018).
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 13.03.18
Newsletterlauf: 03.05.18



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