Linke fordert Entgeltgleichheit für Frauen
Um einen effektiven Rechtsschutz gegen Entgeltdiskriminierung zu gewähren, soll nach dem Willen der Linksfraktion ein Verbandsklagerecht eingeführt werden
Deutschland gehört mit seiner Lohnlücke von 21 Prozent bei den Brutto-Stundenlöhnen in Sachen Entgeltgleichheit zu den Schlusslichtern Europas
Die Linksfraktion fordert die Deutsche Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Beseitigung der Lohndiskriminierung einzubringen. In ihrem entsprechenden Antrag (19/1005) weist die Fraktion darauf hin, dass Frauen in Deutschland durchschnittlich noch immer 21 Prozent weniger verdienten als Männer. Deutschland sei Schlusslicht in der Europäischen Union, lediglich in Tschechien und Estland sei der "Gender Pay Gap" noch größer.
Konkret fordert die Linksfraktion, dass der Auskunftsanspruch über die betriebliche Entlohnung für alle Beschäftigten unabhängig von der Größe des Betriebs gelten muss. Zudem müssten Klauseln in Arbeitsverträgen, die Beschäftigten Stillschweigen über ihr Entgelt vorschreiben, für nichtig erklärt werden. Ebenso müssten alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber ab 25 Beschäftigten verpflichtet werden, regelmäßig eine verbindliche Prüfung der Entgeltgleichheit auf Grundlage eines EU-rechtskonformen Instrumentariums durchzuführen.
Um einen effektiven Rechtsschutz gegen Entgeltdiskriminierung zu gewähren, soll nach dem Willen der Linksfraktion ein Verbandsklagerecht eingeführt werden. Verstöße gegen ein solches Entgeltgleichheitsgesetz müssten mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro geahndet werden können. (Deutscher Bundestag: ra)
Die Linke sagt unter anderem:
Deutschland gehört mit seiner Lohnlücke von 21 Prozent bei den Brutto-Stundenlöhnen in Sachen Entgeltgleichheit zu den Schlusslichtern Europas. Von den
28 EU-Mitgliedstaaten haben nur Tschechien und Estland einen größeren "Gender Pay Gap" als Deutschland. Diese Verdienstlücke hat verschiedene Ursachen, die zum Teil statistisch erklärbar, aber damit nicht gerechtfertigt sind. So arbeiten Frauen häufiger in kleineren Betrieben, in schlechter bezahlten Branchen und in Teilzeit und steigen seltener in Führungspositionen auf. Rechnet man diese Faktoren heraus, bleibt ein unerklärter Rest von 6 Prozent. Der gleichstellungspolitische Handlungsbedarf kann jedoch nicht auf diese sogenannte bereinigte Entgeltlücke beschränkt werden. Denn hinter den erklärten Differenzen verbergen sich häufig mittelbare Formen der Diskriminierung, die ebenso wie eine direkte Benachteiligung aufgrund des Geschlechts gegen das Entgeltgleichheitsgebot verstoßen.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 13.03.18
Newsletterlauf: 02.05.18
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