Morbi-RSA: Behörde prüft Datenmeldungen


Mögliche "Krankfärberei der Versicherten" durch gesetzliche Krankenkassen
Behörde prüfe die Meldungen, vor allem hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Diagnosedaten und Arzneimittelkennzeichen, um die Verwendung manipulierter Daten im RSA zu verhindern



Bei Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) kann das Bundesversicherungsamt (BVA) eine Einzelfallprüfung vornehmen. Grundlage für den Morbi-RSA seien umfangreiche Datenmeldungen der Krankenkassen an das BVA, heißt es in der Antwort (18/10318) der Deutsche Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/10153) der Fraktion Die Linke.

Die Behörde prüfe die Meldungen, vor allem hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Diagnosedaten und Arzneimittelkennzeichen, um die Verwendung manipulierter Daten im RSA zu verhindern. So unterziehe das BVA die Diagnosedaten der vertragsärztlichen Versorgung einer Auffälligkeitsprüfung. Würden Auffälligkeiten festgestellt, folge eine Einzelfallprüfung bei der betreffenden Krankenkasse, insbesondere hinsichtlich der Zulässigkeit der Meldung von Diagnosedaten.

Die Überprüfung könne auch anlassbezogen eingeleitet werden, wenn sich etwa durch Hinweise der Presse, anderer Kassen oder von Ärzten der Verdacht ergebe, dass die Datenmeldung nicht zulässig sein könnte. Das BVA könne dann auch vor Ort eine Prüfung veranlassen. Sollten die Vorgaben zur Datenmeldung nicht oder nur teilweise eingehalten worden sein, werde vom BVA ein Korrekturbetrag ermittelt, um den die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds dann gekürzt würden.

Im seinem Evaluationsbericht 2011 habe das BVA keine Hinweise auf ein systematisches "Up-Coding" feststellen können, heißt es in der Antwort weiter. Die Behörde gehe aber jedem Verdachtsfall nach. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 23.11.16
Home & Newsletterlauf: 07.12.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen