Fahrverbotsausnahmen verteidigt
Geplante Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine Erschwerung der "Ergreifung wirksamer Maßnahmen für den Gesundheitsschutz"
Bundesregierung führt aus, dass sie in dieser geplanten Regelung keinen Verstoß gegen europarechtliche Vorgaben sieht
Die Deutsche Bundesregierung sieht in der geplanten Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine Erschwerung der "Ergreifung wirksamer Maßnahmen für den Gesundheitsschutz". Der entsprechende Gesetzentwurf (19/6335, 19/6927), der in erster Lesung beraten wird, sieht vor, Fahrverbote in Folge von Stickoxid-Grenzwertüberschreitungen zu erschweren und generelle Ausnahmen für bestimmte Diesel-Fahrzeuge zu normieren. So soll ein Verkehrsverbot grundsätzlich erst ab einem Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm Stickstoffoxid pro Kubikmeter Luft ermöglicht werden. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickstoffoxid pro Kubikmeter Luft.
In einer Antwort (19/6900) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6198) führt die Bundesregierung weiter aus, dass sie in dieser geplanten Regelung keinen Verstoß gegen europarechtliche Vorgaben sieht. Vielmehr diene die Änderung der Umsetzung der entsprechenden Richtlinie. Auch einen Widerspruch zu bisher ergangenen Gerichtsurteilen verneint die Bundesregierung in der Antwort. Der Entwurf "konkretisiert vielmehr das aus Gründen der Verhältnismäßigkeit Gebotene".
Wie auch in der Begründung des Gesetzentwurfes argumentiert die Bundesregierung in der Antwort mit dem Verweis auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. So werde davon ausgegangen, dass der Grenzwert dort, wo die Überschreitung des Grenzwertes im Jahresmittel unterhalb von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter liegt, durch Maßnahmen der Bundesregierung und Länderbehörden sowie einer kontinuierlichen Flottenerneuerung ohne Fahrverbote erreicht werden könne. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 23.01.19
Newsletterlauf: 08.03.19
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>