Folgen der Insolvenz von Fluggesellschaften


Fluggastrechte in Deutschland im Jahr 2017: Unionsrechtlichen Zulassungs- und Aufsichtsregelungen effektiver anwenden
Lösung werde allerdings nicht in der Einführung einer dem Pauschalreiserecht vergleichbaren Insolvenzsicherung gesehen



"Die Folgen und das Verfahren der Insolvenz richten sich nach den Vorgaben der Insolvenzordnung." Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13597) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13457). Die Grünen hatten unter anderem gefragt, welche Folgen das Insolvenzverfahren der Fluggesellschaft Air Berlin für Kunden hat, die einen Flug ab November 2017 oder später gebucht haben.

Was die Frage einer verpflichtenden Insolvenzabsicherung angeht, so teilt die Bundesregierung der Vorlage zufolge die Haltung der EU-Kommission, wonach der Schutz von Fluggästen, deren Luftbeförderung nicht Teil einer Pauschalreise ist, verbessert werden kann. Die Lösung werde allerdings nicht in der Einführung einer dem Pauschalreiserecht vergleichbaren Insolvenzsicherung gesehen, schreibt die Regierung.

Vielmehr habe sich die EU-Kommission dafür ausgesprochen, zunächst die bestehenden unionsrechtlichen Zulassungs- und Aufsichtsregelungen effektiver anzuwenden. Fluggäste seien im Gegensatz zu Pauschalreisenden vor Insolvenzen bereits nach geltendem Recht besser geschützt, da die Solvenz eines Luftfahrtunternehmens staatlicher Kontrolle unterliege, weil die Erteilung und das Fortbestehen der Betriebsgenehmigung für das Luftfahrtunternehmen von ihr abhänge, heißt es in der Antwort. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Vorbemerkung der Fragesteller:
An deutschen Flughäfen kommt es immer wieder zu Verspätungen und Ausfällen von Flügen. Leidtragende sind Touristinnen und Touristen sowie Geschäftsreisende, da Termine nicht eingehalten werden können oder auch der rechtzeitige Start in den Jahresurlaub gefährdet ist. Insbesondere bei Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft, kam es in den Jahren 2016 und 2017 zu massiven Verspätungen und Flugausfällen.
Am 15. August 2017 hat Air Berlin die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Die wirtschaftliche Situation der Air Berlin ist aber schon seit mehreren Jahren ausgesprochen schwierig. Air Berlin hatte schon am 1. Juni 2017 eine Voranfrage auf Landesbürgschaften beim Land Berlin und Nordrhein-Westfalen gestellt, diese Voranfrage aber schon nach wenigen Tagen überraschend zurückgezogen. Trotzdem hat der Bund jetzt über die KfW einen Überbrückungskredit in Höhe von 150 Mio. Euro gewährt. Ziel sei es, einen geordneten Übergang des Unternehmens oder von Teilen des Unternehmens zu gewährleisten.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.09.17
Home & Newsletterlauf: 08.11.17


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