Hilfen für schutzbedürftige Verbraucher


Schutzlücken und Unterstützungsbedarf bei besonderen Verbrauchergruppen
Kinder oder Seniorinnen und Senioren in bestimmten Marktsituationen oft einen höheren Schutz bzw. stärkere Unterstützung als andere Altersgruppen



In einer ausführlichen Antwort (18/13572) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13405) befasst sich die Bundesregierung mit der sogenannten Verbraucherverletzlichkeit (consumer vulnerability). In der Anfrage zu "Schutzlücken und Unterstützungsbedarf bei besonderen Verbrauchergruppen" ging es um Personengruppen, die "nicht" oder "nicht in ausreichendem Maße in der Lage sind, ihre Interessen und ihr persönliches Wohlergehen als Marktteilnehmer zu schützen".

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf eine Studie der EU-Kommission, derzufolge 37 Prozent der befragten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht in der Lage waren, das beste und für sie günstigste Angebot auszuwählen. Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz befasse sich ein Referat "Besondere Verbrauchergruppen" mit verbraucherpolitischen Maßnahmen wie Verbraucherinformationen und Verbraucherforschung bezüglich besonderer Verbrauchergruppen.

Dazu gehörten Menschen mit Migrationshintergrund, Ältere, Kinder, Jugendliche und Familien, Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen sowie Menschen in besonderen sozialen Lebenslagen. Im Einzelnen führt die Bundesregierung dann eine Reihe von Maßnahmen und Aktivitäten zugunsten solcher Verbrauchergruppen in der zurückliegenden Legislaturperiode auf. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Lebensumstände von Verbraucherinnen und Verbrauchern sind sehr unterschiedlich. Doch fast alle Verbraucherinnen und Verbraucher können in bestimmten Marktsituationen verletzlich sein. Verbraucherverletzlichkeit (engl.: consumer vulnerability) bedeutet, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht (bzw. nicht in ausreichendem Maße) in der Lage sind, ihre Interessen und ihr persönliches Wohlergehen als Marktteilnehmer zu schützen.

Auch wenn Verletzlichkeit also v. a. kontextbezogen und nicht personen-(gruppen-)bezogen auftritt können bestimmte soziodemographische Merkmale wie Alter, Sprache oder Einkommen einen starken Einfluss auf die Verletzlichkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern haben. Der Verbraucherpolitik kommt für diese Verbrauchergruppen eine besondere Verantwortung zu.

So benötigen Kinder oder Seniorinnen und Senioren in bestimmten Marktsituationen oft einen höheren Schutz bzw. stärkere Unterstützung als andere Altersgruppen. Auch Menschen, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, Menschen mit Behinderungen, armutsgefährdete oder überschuldete Verbraucherinnen und Verbraucher sind oft stärker unterstützungsbedürftig als andere.
Die Belange von "besonderen Verbrauchergruppen" werden auch von der Bundesregierung gezielt berücksichtigt.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.09.17
Home & Newsletterlauf: 08.11.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen