Verbraucherschutz im Telekombereich


Bis Juli 2017 hat sich die Bundesnetzagentur in etwa 11.000 Fällen für Verbraucher eingesetzt
Der Telekommunikationsbereich ist neben dem Bereich Finanzen und Versicherungen das Feld, in dem Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Interessen am wenigsten gut geschützt sehen



Der Wechsel von einem Telekommunikationsanbieter zum anderen erfolgt zunehmend reibungslos. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/13401) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor (18/13276). Seit dem Herbst 2015 hätten marktweite Verbesserungen der Wechselprozesse bei den Unternehmen zu sinkenden Beschwerdezahlen geführt, heißt es in dem Dokument. Von etwa 30.000 Beschwerdefällen im Jahr 2015 (inklusive Nachfragen) sei die Zahl 2016 auf etwa 19.000 gesunken. Bis Juli 2017 habe sich die Bundesnetzagentur in etwa 11.000 Fällen für Verbraucher eingesetzt.

Die Bundesnetzagentur hat den Angaben zufolge im Jahr 2014 Bußgelder in Höhe von insgesamt 300.000 Euro verhängt, und zwar gegen vier große Unternehmen. Diese vier sind für 70 Prozent aller Kundenbeschwerden verantwortlich.

Die Bundesregierung äußert sich in der Antwort darüber hinaus detailliert zu Warteschleifen und Wartezeiten bei Telekommunikationsanbietern.

Vorbemerkung der Fragesteller:
Der Telekommunikationsbereich ist neben dem Bereich Finanzen und Versicherungen das Feld, in dem Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Interessen am wenigsten gut geschützt sehen (Verbraucherreport 2017 des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv): www.vzbv.de/pressemitteilung/verbraucherreport-2017-vertrauen-politik-fehlt). Tatsächlich gibt es in diesem Bereich aus Sicht der Fragestellenden einige lang bekannte Fehlentwicklungen, die dringend von den Behörden oder der Bundesregierung angegangen werden müssten. In einer zusehends digitalisierten Lebens- und Arbeitswelt sind Fragen der Telekommunikation auch entscheidend für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe. Die technologische Innovationsdynamik eröffnet hier für die Branche wie für Verbraucherinnen und Verbraucher enorme Möglichkeiten, wirft jedoch auch entsprechend weitreichende verbraucher- und datenschutzpolitische Probleme auf.

Zentrale Problemfelder, wie zum Beispiel der langsame Breitbandausbau, unerlaubte Telefonwerbung, zu schwach gesicherte Netzneutralität und Datenschutzvorgaben oder ungenaue Werbeangaben bezüglich der Internetgeschwindigkeit, wurden von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits in früheren Anfragen und Anträgen problematisiert, weshalb im Folgenden nur solche Aspekte abgefragt werden, für die bislang keine oder keine aktuellen Erkenntnisse vorliegen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.09.17
Home & Newsletterlauf: 30.10.17



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen