Verbraucherschutz im Telekombereich


Bis Juli 2017 hat sich die Bundesnetzagentur in etwa 11.000 Fällen für Verbraucher eingesetzt
Der Telekommunikationsbereich ist neben dem Bereich Finanzen und Versicherungen das Feld, in dem Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Interessen am wenigsten gut geschützt sehen



Der Wechsel von einem Telekommunikationsanbieter zum anderen erfolgt zunehmend reibungslos. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/13401) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor (18/13276). Seit dem Herbst 2015 hätten marktweite Verbesserungen der Wechselprozesse bei den Unternehmen zu sinkenden Beschwerdezahlen geführt, heißt es in dem Dokument. Von etwa 30.000 Beschwerdefällen im Jahr 2015 (inklusive Nachfragen) sei die Zahl 2016 auf etwa 19.000 gesunken. Bis Juli 2017 habe sich die Bundesnetzagentur in etwa 11.000 Fällen für Verbraucher eingesetzt.

Die Bundesnetzagentur hat den Angaben zufolge im Jahr 2014 Bußgelder in Höhe von insgesamt 300.000 Euro verhängt, und zwar gegen vier große Unternehmen. Diese vier sind für 70 Prozent aller Kundenbeschwerden verantwortlich.

Die Bundesregierung äußert sich in der Antwort darüber hinaus detailliert zu Warteschleifen und Wartezeiten bei Telekommunikationsanbietern.

Vorbemerkung der Fragesteller:
Der Telekommunikationsbereich ist neben dem Bereich Finanzen und Versicherungen das Feld, in dem Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Interessen am wenigsten gut geschützt sehen (Verbraucherreport 2017 des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv): www.vzbv.de/pressemitteilung/verbraucherreport-2017-vertrauen-politik-fehlt). Tatsächlich gibt es in diesem Bereich aus Sicht der Fragestellenden einige lang bekannte Fehlentwicklungen, die dringend von den Behörden oder der Bundesregierung angegangen werden müssten. In einer zusehends digitalisierten Lebens- und Arbeitswelt sind Fragen der Telekommunikation auch entscheidend für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe. Die technologische Innovationsdynamik eröffnet hier für die Branche wie für Verbraucherinnen und Verbraucher enorme Möglichkeiten, wirft jedoch auch entsprechend weitreichende verbraucher- und datenschutzpolitische Probleme auf.

Zentrale Problemfelder, wie zum Beispiel der langsame Breitbandausbau, unerlaubte Telefonwerbung, zu schwach gesicherte Netzneutralität und Datenschutzvorgaben oder ungenaue Werbeangaben bezüglich der Internetgeschwindigkeit, wurden von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits in früheren Anfragen und Anträgen problematisiert, weshalb im Folgenden nur solche Aspekte abgefragt werden, für die bislang keine oder keine aktuellen Erkenntnisse vorliegen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.09.17
Home & Newsletterlauf: 30.10.17


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