Rechtsgutachten der Bundesregierung
Studien und Forschungsvorhaben sollen dem Erkenntnisgewinn für die Öffentlichkeit und der Bundesregierung dienen
Aber immer wieder werden diese Studien nicht veröffentlicht
In der Antwort der Deutschen Bundesregierung (18/13569) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13458), welche Studien, Rechtsgutachten, Forschungsvorhaben, Strategiepapiere und Monitorings das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur seit Oktober 2013 in welchem finanziellen Umfang und mit welcher Laufzeit bei welchem Institut oder Dienstleister in Auftrag gegeben hat, verweist die Regierung auf schon früher erteilte Antworten (18/13360, 18/13183).
In der aus dem August 2017 stammenden Antwort (18/13360) listet die Bundesregierung Beratungsaufträge und Aufträge für Gutachten auf, die von ihr in der ablaufenden Wahlperiode vergeben wurden.
In einer aus dem Juli 2017 stammenden Antwort (18/13183) geht zudem hervor, welche Vertreter von Unternehmen aus der Versicherungswirtschaft, der Bauwirtschaft sowie dem Bereich der Gesellschafter des Mautbetreibers Toll Collect in von der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode eingesetzte Kommissionen und Gremien im Kontext der Bundesfernstraßengesellschaft berufen wurden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Vorbemerkung der Fragesteller
Studien und Forschungsvorhaben sollen dem Erkenntnisgewinn für die Öffentlichkeit und der Bundesregierung dienen. Die Veröffentlichung ermöglicht es, sachliche Grundlagen politischer Entscheidungen nachzuvollziehen. Doch immer wieder gibt die Bundesregierung auch Studien in Auftrag, die nicht veröffentlicht werden oder lässt Strategiepapiere und Monitorings von Agenturen erstellen, ohne die Urheberschaft bei der Veröffentlichung kenntlich zu machen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 23.09.17
Home & Newsletterlauf: 27.10.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.