Bedenken gegen neue EU-Kompetenzen


Kompetenzerweiterung für die EU-Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA
Schaffung eines "bürokratischen Monstrums mit überlappenden Kompetenzen"?



Die Deutsche Bundesregierung sieht die von der EU-Kommission geplanten Kompetenzerweiterungen für die europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs - European Supervisory Authorities) kritisch. In der Antwort (19/5759) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5299) teilt die Regierung mit, sie teile die Kritik des Präsidenten der deutschen Finanzaufsichtsbehörde BaFin, "dass die Kommissionsvorschläge zu überlappenden Kompetenzen führen würden und auch mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip problematisch sind".

Die ESAs würden bereits heute über Konvergenz- und Koordinationsinstrumente und insbesondere bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) angesiedelte unmittelbare Aufsichtsbefugnisse verfügen, schreibt die Regierung weiter.

Durch den Kommissionsvorschlag sollten darüber hinaus eine Reihe weiterer Kompetenzen auf die ESAs übertragen werden, "wobei die Begründung der Kommission für die Einhaltung der Subsidiarität nicht in allen Fällen nachvollziehbar erscheint. Die Bundesregierung hat deshalb, wo erforderlich, Nachbesserungen eingefordert und in den Verhandlungen kontinuierlich die Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes angemahnt". (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 04.12.18
Newsletterlauf: 11.01.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen