Verantwortung bei Bankenschieflagen
Deutsche Bundesregierung: Keiner kann sich mehr darauf verlassen, dass der Staat Banken auf Kosten der Steuerzahler rettet
Abwendung einer schweren Störung der Volkswirtschaft eines Mitgliedstaates und zur Wahrung der Finanzstabilität
Durch die verschiedenen Maßnahmen zur Entwicklung der europäischen Bankenunion wurden die geeigneten Werkzeuge geschaffen, in einer Bankenschieflage Eigentümer und Gläubiger in die Verantwortung zu nehmen. Dies versichert die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5732) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5297), die erfahren wollte, ob die Steuerzahler künftig nicht mehr bei Bankpleiten haften müssen. In den Jahren nach der Finanzkrise seien die Anforderungen an Kapitalausstattung, Liquidität und Risikomanagement der Banken stetig gesteigert und damit Ansteckungsrisiken verringert worden.
"Zusammengenommen führt dies dazu, dass sich keiner mehr darauf verlassen kann, dass der Staat Banken auf Kosten der Steuerzahler rettet", stellt die Bundesregierung fest. Bei der Maßnahme im Fall der italienischen Bank Monte dei Paschi Siena (MPS) sei von einer Ausnahmeregelung in der Bankenabwicklungsrichtlinie Gebrauch gemacht worden.
Diese sehe vor, "dass eine außerordentliche finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln unter sehr engen Voraussetzungen zur Abwendung einer schweren Störung der Volkswirtschaft eines Mitgliedstaates und zur Wahrung der Finanzstabilität gewährt werden kann". (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 04.12.18
Newsletterlauf: 11.01.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
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