FDP fordert Presseauskunftsrecht
FDP: Presseauskunftsrecht gegenüber Bundesbehörden gesetzlich verankern
Die Liberalen begründen ihre Forderung mit dem Verweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 20. Februar 2013, nach dem die Pressegesetze der Länder nicht auf Bundesbehörden angewendet werden können
Die FDP-Fraktion will ein Presseauskunftsrecht gegenüber Bundesbehörden gesetzlich verankern. In einem Antrag (19/6054) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der sich an den bestehenden Landespressegesetzen orientiert und der neben dem Recht auf Auskunftserteilung auch ein Recht auf Akteneinsicht für die Presse vorsieht. Eingeschränkt werden dürfe das Presseauskunftsrecht nur aus Gründen der Geheimhaltung oder aus öffentlichem Interesse.
Die Liberalen begründen ihre Forderung mit dem Verweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 2013, nach dem die Pressegesetze der Länder nicht auf Bundesbehörden angewendet werden können. Auch das Jedermannsrecht des Informationsfreiheitsgesetzes garantiere keinen vergleichbaren Anspruch der Presse auf Auskunft.
Es gebe keinen einfach gesetzlich normierten Anspruch der Presse, Informationen von Bundesbehörden zu verlangen, so dass unmittelbar auf das Grundrecht der Pressefreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz als Rechtsgrundlage für Auskunftsansprüche zurückgegriffen werden müsse. Die Grundrechte seien aber als Abwehrrechte des Individuums gegenüber dem Staat ausgestaltet, der Auskunftsanspruch der Presse somit nur ein Minimalstandard. "Eine dauerhafte Rückbesinnung auf den Minimalstandard bei Auskunftsansprüchen der Presse ist für einen Rechtsstaat, der von Pressefreiheit und aufgeklärter Öffentlichkeit lebt, nicht hinnehmbar", heißt es im Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 04.12.18
Newsletterlauf: 10.01.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.