Nutzenbewertung soll einfacher werden
Verantwortung der Medizinproduktehersteller soll gestärkt werden
Voraussetzungen für eine effektive und zügige Verfahrensabwicklung sicherstellen
Das Verfahren zur Nutzenbewertung von Medizinprodukten soll vereinfacht werden. In der Praxis habe sich die Regelung nach Paragraf 137h SGB V nicht ausreichend etabliert. Daher seien im Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) nunmehr Änderungen vorgesehen, heißt es in der Antwort (19/5927) der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/5488) der Fraktion Die Linke.
Insbesondere solle die Verantwortung der Medizinproduktehersteller gestärkt werden, um die Voraussetzungen für eine effektive und zügige Verfahrensabwicklung sicherzustellen.
Die 2015 eingeführte Regelung nach Paragraf 137h sieht ein systematisches, obligatorisches und fristgebundenes Bewertungsverfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden vor, deren technische Anwendung auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse beruht und für die erstmalig ein Krankenhaus eine Vergütung anstrebt.
Seit 2017 wurde den Angaben zufolge für zwei Methoden, davon eine in sieben Indikationen, somit in acht Verfahren insgesamt, eine solche Bewertung vorgenommen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 03.11.18
Newsletterlauf: 09.01.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.