Rechtsrahmen für Auskunfteien reicht
Die Grünen: Immer wieder gebe es auch Berichte über "falsche Daten in Auskunfteien mit den entsprechend negativen Folgen für die Betroffenen
Insbesondere wollten die Grünen die Haltung der Bundesregierung zu EU-weiten Regelungen im Bereich Scoring und Auskunfteien wissen
Die Deutsche Bundesregierung sieht derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Regulierung von Auskunfteien wie der Schufa, die unter anderem für die Konditionen von Krediten und die Vergabe von Mietwohnungen bedeutsam sind. Dies geht aus ihrer Antwort (18/13400) auf eine Anfrage (18/13275) der Grünen hervor. Diese hatten auf die wachsende Bedeutung von Auskunfteien wegen des zunehmenden Internethandels hingewiesen und beklagt, dass die Scoring-Verfahren, die ihren Auskünften zugrunde liegen, intransparent seien.
Immer wieder gebe es auch Berichte über "falsche Daten in Auskunfteien mit den entsprechend negativen Folgen für die Betroffenen", schrieb die Fraktion und fragte die Bundesregierung nach ihren Erkenntnissen und ihrem Umgang mit diesen Problemen. Insbesondere wollten die Grünen die Haltung der Bundesregierung zu EU-weiten Regelungen im Bereich Scoring und Auskunfteien wissen.
In ihrer Antwort verwies die Regierung auf die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU, die zusammen mit der daran angepassten Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (18/11325) am 25. Mai 2018 in Kraft treten wird.
Beide sähen unter anderem umfangreiche Auskunfts- und Löschrechte für Verbraucher bei Auskunfteien sowie wirksame Eingriffsbefugnisse für die Datenschutzaufsichtsbehörden vor. Für die EU-Verordnung sei zudem eine Evaluierung nach zwei Jahren vorgesehen, der die Bundesregierung nicht vorgreifen wolle. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 22.09.17
Home & Newsletterlauf: 11.10.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.