Haushälter kritisieren Dobrindt scharf
Autobahnbetreiber: Alexander Dobrindt betonte, dass die Forderungen von A1 Mobil unbegründet seien
Das sogenannte Verkehrsmengenrisiko sei eindeutig geregelt und liege beim Betreiber
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) steht wegen seines Umgangs mit der möglichen Pleite des Autobahnbetreibers A1 mobil und dessen Klage gegen die Bundesrepublik in der Kritik. In der Sitzung des Haushaltsausschusses monierten Vertreter von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, dass das Verkehrsministerium und der Minister die Haushälter nicht über Probleme des Betreibers eines Autobahnabschnittes zwischen Hamburg und Bremen informiert habe. Das sei ein "komplett unangemessener Vorgang", sagte eine SPD-Vertreterin.
Bemängelt wurde zudem unter anderem, dass Dobrindt in der Sitzung keine Aussagen darüber treffen konnte, wie es um die Tragfähigkeit von drei ähnlichen Autobahn-Projekten in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) steht. Ein Vertreter der Grünen kritisierte weiterhin, dass Dobrindt keine Aussage dazu treffen konnte, auf welcher Grundlage die finanzielle Forderung der Kläger basiert, obwohl die Summe seit zwei Wochen in der Presse stünde. Die Betreibergesellschaft fordert laut Medienberichten 787 Millionen Euro vom Bund.
Dobrindt betonte, dass die Forderungen von A1 Mobil unbegründet seien. Das sogenannte Verkehrsmengenrisiko sei eindeutig geregelt und liege beim Betreiber, sagte der Minister. Dobrindt sagte, er selbst habe im Jahr 2014 von den Problemen erfahren. Da die Forderung für unberechtigt gehalten werde, hatte es nach Angaben des Ministers keinen Grund dafür gegeben, darüber den Haushältern zu berichten. Das sei kein ungewöhnlicher Vorgang. Grundsätzlich habe er Verständnis für die Kritik an dem damals praktizierten ÖPP-Modell auf Verkehrsmengenbasis. Es werde heute nicht mehr genutzt, sagte Dobrindt.
Ein Vertreter der Union mahnte zur Sachdebatte an. Es bestehe kein Grund, bei der Klage in "Emotionalität" zu verfallen. Die Verantwortung für die Schwierigkeiten des Unternehmens liege beim Unternehmen selbst, so der Unions-Vertreter. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 22.09.17
Home & Newsletterlauf: 11.10.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.