Gesetzentwurf: Grüne wollen Sammelklagen
Die mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) geschaffene Möglichkeit der Bündelung individueller Ansprüche, durch die Einführung eines Gruppenverfahrens soll verallgemeinert und in die Zivilprozessordnung integriert werden
Anwendung rechtswidriger Geschäftsbedingungen, verbraucherschutzwidriger Praktiken, fehlerhafter Anlageberatung und andere Rechtsverstöße beseitigen
Kurz vor der Bundestagswahl am 24. September und der letzten Plenarsitzung am 5. September haben die Grünen einen Vorstoß zur Einführung von Sammelklagen unternommen. Als Konsequenz aus dem Abgasskandal hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf "zur Einführung von Gruppenverfahren" (18/13426) im Deutschen Bundestag eingebracht.
Sie wollten damit "insbesondere zwei Problemen entgegentreten", schreiben die Abgeordneten: "Erstens dem Problem des mangelnden Zugangs zum Recht bei - auch kleineren - massenhaft auftretenden Individualschäden und - damit verbunden - zweitens dem daraus folgenden Defizit bei der Rechtsdurchsetzung."
Der Gesetzentwurf verfolgt drei Ziele: Erstens soll die mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) geschaffene Möglichkeit der Bündelung individueller Ansprüche, durch die Einführung eines Gruppenverfahrens, verallgemeinert und in die Zivilprozessordnung integriert werden. Zweitens sollen die Zugangsschranken zum Gruppenverfahren gegenüber dem KapMuG abgesenkt werden, um eine stärkere Rechtsdurchsetzungswirkung zu erreichen. Drittens soll ein angemessener Rahmen geschaffen werden, in dem die Zivilgerichte bei massenhaften Schadensfällen zu einer angemessenen Konfliktlösung beitragen können. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 22.09.17
Home & Newsletterlauf: 11.10.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).