Aufsicht prüft Indexfonds


Wettbewerbsverzerrungen durch Indexfonds und Common Ownership
Mangel an Wettbewerb führt zu Wohlstandsverlusten für Verbraucher und die Gesamtwirtschaft



Die Deutsche Bundesregierung prüft derzeit das XXII. Hauptgutachten der Monopolkommission, in dem es auch um die Auswirkungen sogenannter Indexfonds auf den Wettbewerb geht. Die Entwicklung im Bereich dieser Fonds werde von allen relevanten Institutionen wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Bundesbank geprüft, heißt es in der Antwort der Deutsche Bundesregierung (19/6675) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6303).

Das Nettovermögen dieser auch unter dem Kürzel ETF (Exchange Traded Fund) bekannten Indexfonds betrug Ende 2017 in der EU rund 750 Milliarden Euro. Im Aktienbereich würden ETF rund zehn Prozent des Anlagevermögens aller Fonds halten. In der EU seien 1.500 ETF aufgelegt, davon rund 106 in Deutschland, heißt es in der Antwort weiter.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die zehn größten Vermögensverwalter kontrollieren gegenwärtig deutlich über 20 Billionen US-Dollar. Viele dieser Investoren, wie etwa BlackRock oder Vanguard, sind sowohl groß als auch stark diversifiziert. Häufig halten sie viele Anteile direkter Wettbewerber oder sogar von allen Unternehmen in bestimmten Branchen. Beispielsweise hält allein BlackRock laut Monopolkommission insgesamt über 10 Prozent der Anteile am DAX-30. Dies ist auch eine Folge des Angebots an Anleger, ganze Indizes in einem Fonds abzubilden.

Obwohl diese Vermögensverwalter in den seltensten Fällen die Mehrheitseigner einzelner Unternehmen sind, kann die Kombination aus einer Vielzahl an Minderheitsanteilen oligopolartige Auswirkungen haben: Da die Investoren Interesse am unternehmerischen Erfolg ganzer Branchen haben, haben sie ein Interesse an verringertem Wettbewerb, der sich beispielsweise durch schlechtere Anreizstrukturen für das Management bahnbrechen kann. Dieser Mangel an Wettbewerb führt zu Wohlstandsverlusten für Verbraucher und die Gesamtwirtschaft. Der Effekt ist unter dem Schlagwort "Common Ownership" bekannt.

Die Monopolkommission schrieb hierzu bereits im 21. Hauptgutachten: "Hält ein institutioneller Investor Minderheitsbeteiligungen an mehreren Anbietern in einem Markt, so lässt sich ein grundsätzliches Interesse des Anlegers an einer Maximierung der Gesamtportfoliorendite und somit unter Umständen ein Interesse an weniger Wettbewerb herleiten. Es ist weiterhin anzunehmen, dass selbst für institutionelle Investoren mit passiven Anlagestrategien zumindest Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Unternehmensführung bestehen, womit sich ein wettbewerbsverzerrendes Potenzial auf derartigen Märkten ergibt" (S. 229).

Auch wenn die institutionellen Investoren zusammengenommen weniger als ein Drittel der Anteile an Unternehmen halten, können sie starken Einfluss ausüben. Als Treuhänder sind sie verpflichtet, Stimmrechte wahrzunehmen. Die Monopolkommission hierzu: "So betrug beispielsweise die Präsenzquote auf Hauptversammlungen der DAX-30 Unternehmen 2015 zuletzt weniger als 55 Prozent, womit durchschnittlich bereits mit etwa 28 Prozent der Stimmrechte eine einfache Stimmenmehrheit bestünde" (S. 230).
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 28.01.19
Newsletterlauf: 21.03.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen