Siegel für faire Kleidung in Arbeit
Bundesminister Dr. Müllers "Grüner Knopf": Welchen tatsächlichen Mehrwert hat der "Grüne Knopf" für die Verbraucher, wenn dieser auf bereits bestehende Siegel zurückgreift?
Wie viele und welche Unternehmen haben bisher Interesse an einer Zertifizierung ihrer Produkte mit dem "Grünen Knopf" bekundet?
Das von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) angekündigte Siegel für faire Kleidung soll laut Deutscher Bundesregierung im Laufe des Jahres eingeführt werden. Das geht aus einer Antwort (19/7043) auf eine Kleine Anfrage (19/6528) der FDP-Fraktion hervor. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung habe am 13.September 2018 im Rahmen eines Runden Tisches einen Entwurf für ein Umsetzungskonzept mit interessierten Vertretern aus der Textilwirtschaft, Zivilgesellschaft, Standardorganisationen und Verbraucherorganisationen diskutiert. Aktuell werde es weiter ausgearbeitet.
Zahlreiche Akteure begrüßten das grundsätzliche Anliegen nach einer verbesserten Verbraucherkommunikation und der Förderung nachhaltigen Konsums und seien bereit, an der Weiterentwicklung des Konzepts aktiv mitzuwirken, heißt es in der Antwort weiter.
In der Einführungsphase des "Grünen Knopfes" müsse der Nachweis erbracht werden, dass anspruchsvolle soziale und ökologische Mindestkriterien bei der Produktion Beachtung gefunden hätten. Darüber hinaus müssten die Unternehmen nachweisen, dass sie ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachkommen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 28.01.19
Newsletterlauf: 21.03.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
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