Keine internen Wirtschaftsprüfungen


Bilanz des Lkw-Mautbetriebes in Deutschland
Für die beiden Maut-Schiedsverfahren sind der Vorlage zufolge in den Jahren 2004 bis 2018 Kosten für den Bund in Höhe von 253,6 Millionen Euro angefallen



In Bezug auf die Vergabe von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Pkw-Maut und der Lkw-Maut haben das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und seine nachgeordneten Behörden seit 2013 keine internen Wirtschaftsprüfungen durchgeführt. Das geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/6627) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6237) hervor. Die Notwendigkeit des Bedarfs werde vor der Ausschreibung einer Beratungsleistung standardmäßig überprüft, heißt es in der Antwort. Der Zuschlag werde vergaberechtskonform auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Zur Beantwortung der Frage, welche externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen die Bundesregierung seit 2013 im Zusammenhang mit der Lkw-Maut an externe Auftragnehmer, Sachverständige oder Berater vergeben hat, verweist die Regierung auf eine frühere Antwort (19/2488). Darin heißt es, die Bundesregierung berichte dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich über die Zahlungen an externe Berater oberhalb von 50.000 Euro in einer ressortübergreifenden Gesamtschau. Für die beiden Maut-Schiedsverfahren sind der Vorlage zufolge in den Jahren 2004 bis 2018 Kosten für den Bund in Höhe von 253,6 Millionen Euro angefallen.

Derzeit seien keine Vergaben für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Zusammenhang mit der Lkw-Maut in Vorbereitung oder ausgeschrieben, teilt die Regierung weiter mit. "Seit dem 1. September 2018 wurden in Abstimmung mit dem Bundesamt für Güterverkehr keine Beraterverträge bei der Toll Collect GmbH verlängert", heißt es in der Antwort.

In der Vergangenheit sei ein Auftrag vergaberechtskonform als sogenanntes In-House-Geschäft ohne öffentliche Ausschreibung vergeben worden. Alle übrigen Aufträge oberhalb des EU-Schwellenwertes seien in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben worden, schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.01.19
Newsletterlauf: 20.03.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen