Langzeitarbeitslosigkeit: Manipulierte Erfassung
Statistische Erfassung der Langzeitarbeitslosigkeit: Arbeitslose, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres ein Jahr lang kein Angebot für eine Beschäftigung erhalten haben, fall aus der Arbeitslosenstatistik heraus
Die Dauer der Arbeitslosigkeit wird nach Unterbrechungen wie einer Qualifizierungsmaßnahme immer wieder neu gemessen
(22.09.15) - Die Deutsche Bundesregierung plant nicht, die sogenannten schädlichen Unterbrechungen bei der Erfassung der Langzeitarbeitslosigkeit abzuschaffen. Das teilt sie in einer Antwort (18/5757) auf eine Kleine Anfrage (18/5662) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit. Nach dem Prinzip der "schädlichen Unterbrechung" wird die Dauer der Arbeitslosigkeit nach Unterbrechungen wie einer Qualifizierungsmaßnahme immer wieder neu gemessen.
Das hat zur Folge, dass ein Arbeitsloser, nach einer solchen Maßnahme nicht mehr als langzeitarbeitslos gilt, obwohl er länger als ein Jahr arbeitslos ist und weder vor noch nach dieser Maßnahme eine Arbeit gefunden hat. Auch an der sogenannten 58er-Regelung soll sich nach Auffassung der Bundesregierung nichts ändern. Diese besagt, dass Arbeitslose, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres ein Jahr lang kein Angebot für eine Beschäftigung erhalten haben, aus der Arbeitslosenstatistik herausfallen.
Vorbemerkung der Fragesteller
"Verschiedene Sonderregelungen sorgen dafür, dass längst nicht alle Arbeitslosen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, in der offiziellen Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit als Langzeitarbeitslose geführt werden. Das führt zu einer statistischen Unterzeichnung des Problems. Ursächlich dafür sind vor allem die sogenannten schädlichen Unterbrechungen, nach denen die Dauer der Arbeitslosigkeit immer wieder neu gemessen wird. Aber auch §53a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) führt dazu, dass über 58-jährige Arbeitsuchende nicht mehr als arbeitslos gelten, wenn sie länger als ein Jahr Arbeitslosengeld II beziehen, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten wurde."
(Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.