Handel mit illegalen Waren im Darknet
Beobachtungsansätze der Sicherheitsbehörden in sozialen Netzwerken und im sogenannten "Darknet"
Wie viele Plattformen zum Handel mit illegalen Waren oder Dienstleistungen sind dem BKA im Zeitraum seit 2013 im sogenannten "Darknet" bekannt geworden?
Der Handel mit illegalen Waren und Dienstleistungen im sogenannten "Darknet" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/9487) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9386). Wie die Regierung darin ausführt, werden nach ihrer Kenntnis auf verschiedenen Plattformen im Darknet "illegale Waren wie Betäubungsmittel, Doping- und Arzneimittel, Falschgeld, Dokumente, Waffen, CBRN-Stoffe einschließlich entsprechender Herstellungsanleitungen, Crimeware, Hacking-Tools, kinder- und jugendpornografisches Material sowie gestohlene Daten wie zum Beispiel Kreditkartendaten oder Zugangsdaten für Onlinedienste angeboten".
Im Bereich der Verbreitung kinderpornografischer Schriften handele es sich in der Regel nicht um einen Handel, sondern um "Tauschgeschäfte" ohne kommerziellen Hintergrund. Als Dienstleistungen würden "neben Hacking-Angriffen, DDoS-Attacken und der Vermietung von Botnets nahezu sämtliche ,kriminelle Dienstleistungen'" angeboten.
Weiter schreibt die Regierung, dass grundsätzlich bei allen Angeboten (Waren und Dienstleistungen) mit der Möglichkeit einer betrügerischen Absicht gerechnet werden müsse, sodass nicht hinter jedem Angebot auch tatsächlich die offerierte Ware beziehungsweise Dienstleistung stehen müsse. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 07.10.16
Home & Newsletterlauf: 25.10.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.