Handel mit illegalen Waren im Darknet
Beobachtungsansätze der Sicherheitsbehörden in sozialen Netzwerken und im sogenannten "Darknet"
Wie viele Plattformen zum Handel mit illegalen Waren oder Dienstleistungen sind dem BKA im Zeitraum seit 2013 im sogenannten "Darknet" bekannt geworden?
Der Handel mit illegalen Waren und Dienstleistungen im sogenannten "Darknet" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/9487) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9386). Wie die Regierung darin ausführt, werden nach ihrer Kenntnis auf verschiedenen Plattformen im Darknet "illegale Waren wie Betäubungsmittel, Doping- und Arzneimittel, Falschgeld, Dokumente, Waffen, CBRN-Stoffe einschließlich entsprechender Herstellungsanleitungen, Crimeware, Hacking-Tools, kinder- und jugendpornografisches Material sowie gestohlene Daten wie zum Beispiel Kreditkartendaten oder Zugangsdaten für Onlinedienste angeboten".
Lesen Sie zum Thema "Cybercrime" auch: IT SecCity.de (www.itseccity.de)
Im Bereich der Verbreitung kinderpornografischer Schriften handele es sich in der Regel nicht um einen Handel, sondern um "Tauschgeschäfte" ohne kommerziellen Hintergrund. Als Dienstleistungen würden "neben Hacking-Angriffen, DDoS-Attacken und der Vermietung von Botnets nahezu sämtliche ,kriminelle Dienstleistungen'" angeboten.
Weiter schreibt die Regierung, dass grundsätzlich bei allen Angeboten (Waren und Dienstleistungen) mit der Möglichkeit einer betrügerischen Absicht gerechnet werden müsse, sodass nicht hinter jedem Angebot auch tatsächlich die offerierte Ware beziehungsweise Dienstleistung stehen müsse. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 07.10.16
Home & Newsletterlauf: 25.10.16
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