Heilpraktikerrecht wird überprüft


Deutsche Bundesregierung hat Verständnis für Stimmen, die eine grundlegende Reform des Heilpraktikerrechts einschließlich seiner Anpassung an die Qualitätsstandards anderer heilberuflicher Regelungen forderten
Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hatte im Juni vorgeschlagen, die Zulassungsprüfungen für Heilpraktiker bundesweit anspruchsvoller zu gestalten



Die Deutsche Bundesregierung prüft eine mögliche Verschärfung des Heilpraktikerrechts. Anlass sind unter anderem Todesfälle im Zusammenhang mit einer unlängst von einem Heilpraktiker verantworteten alternativen Krebstherapie. Angesichts der unterschiedlichen Interessenlagen im Heilpraktikerwesen würden die aktuellen Vorgänge zum Anlass genommen für eine kritische Prüfung der komplementärmedizinischen Methoden, heißt es in der Antwort (18/9743) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/9567) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Bundesregierung habe Verständnis für Stimmen, die eine grundlegende Reform des Heilpraktikerrechts einschließlich seiner Anpassung an die Qualitätsstandards anderer heilberuflicher Regelungen forderten. Andere sähen keine Notwendigkeit für einen zur Heilkunde berechtigten Beruf neben dem Arzt und befürworteten die Abschaffung des Heilpraktikerberufs. Aus Sicht vieler Bürger leisteten Heilpraktiker durch ihre naturheilkundlichen Therapien jedoch wertvolle und gewünschte Dienste. Die fachlichen Prüfungen der hier aufgeworfenen Fragen seien derzeit noch nicht abgeschlossen.

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hatte im Juni vorgeschlagen, die Zulassungsprüfungen für Heilpraktiker bundesweit anspruchsvoller zu gestalten. Die Bundesregierung halte diesen Vorschlag für "grundsätzlich geeignet, um den Patientenschutz im Bereich der Zulassung von Heilpraktikeranwärtern zu verbessern" und prüfe derzeit die mögliche Umsetzung.

Es sei wichtig, sicherzustellen, dass Heilpraktiker ihre Kompetenzen nicht überschritten, heißt es in der Antwort weiter. Sie müssten um die Grenzen ihrer Fähigkeiten wissen und angemessen damit umgehen.

Heilpraktiker werden den Angaben zufolge unter den Berufen in der Heilkunde und Homöopathie aufgeführt und in Fachkräfte und Spezialisten unterteilt. 2014 habe es in diesem Bereich in Deutschland rund 43.000 Beschäftigte gegeben, darunter rund 40.000 Fachkräfte. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 07.10.16
Home & Newsletterlauf: 25.10.16


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen